Die Initiatoren haben den Eindruck, der "heutige Rechtsstaat ist total auf der Seite des Täters". Gegen einen grundlegenden Pfeiler dieses Rechtsstaats wollten sie nun vorgehen: Die Familie eines Mordopfers startete in der Schweiz ein Volksbegehren zur Einführung der Todesstrafe bei Mord in Zusammenhang mit schweren sexuellen Misshandlungen. Nur einen Tag nach dem Start der Unterschriftensammlung haben sie ihr Vorhaben nun wieder gestoppt.
Das gab die Familie am Mittwochmorgen auf ihrer Webseite bekannt. Als Begründung führt sie an, das Hauptziel sei gewesen, "die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam zu machen". Das ist in jedem Fall gelungen - nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland rief die Nachricht, dass in einem demokratischen Rechtsstaat mitten in Europa Unterschriften für die Todesstrafe gesammelt werden, Befremden bis Entsetzen hervor.
Grundsätzlich verstößt die Todesstrafe gegen die Schweizer Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention, die von der Schweiz ratifiziert wurden. Doch die von Bürgern eingereichten Initiativtexte werden zunächst nur auf Formalia überprüft, nicht auf ihren Inhalt.
Dass die Iniatoren ihre Unterschriftensammlung gestoppt haben, bedeutet indes noch lange nicht, dass sie ihre Meinung über die nötige Bestrafung der Täter geändert hätten: "Keine Frage, für uns wäre die Todesstrafe wie in der Initiative beschrieben die Lösung vieler Punkte", schreiben sie.
Ein ausführlicher Bericht folgt in Kürze auf sueddeutsche.de.