Transsexuellengesetz:Juristische Geschlechtsanpassung

Das Bundesverfassungsgericht war mutig: Es hat eine Entscheidung getroffen, die sich der Gesetzgeber von sich aus nicht getraut hätte. Transsexuelle werden nun nicht mehr genötigt, sich selbst zu verhöhnen.

Heribert Prantl

Das Recht hat zu einem seltsamen Bild von Transsexuellen in Deutschland beigetragen. Es hat die Transsexuellen gezwungen, schon vor einer Operation oder Hormonbehandlung ein Jahr lang in den Kleidern des Zielgeschlechts herumzulaufen. Die Menschen wurden genötigt, sich selbst zu verhöhnen.

Das Bundesverfassungsgericht freilich hat das Recht für diese Menschen, deren körperliches Geschlecht von ihrer Geschlechtsidentität abweicht, immer wieder neu gebahnt und immer wieder korrigiert; es hat ein Thema angepackt, das sich die Politik nicht anzufassen getraut hat. Das Gericht hat geleistet, was ein höchstes Gericht leisten muss, aber nicht immer leistet: Minderheiten zu schützen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Bei den Flüchtlingen und Asylbewerbern versagt Karlsruhe. Nun aber, bei den Transsexuellen, hat das Gericht dem Gesetzgeber wieder auf die Sprünge geholfen. Es rüttelte zwar nicht daran, dass in Deutschland nur Paare verschiedenen Geschlechts eine Ehe eingehen können und nicht daran, dass gleichgeschlechtliche Paare auf die Lebenspartnerschaft verwiesen werden - aber es hat es Transsexuellen erleichtert, zur Begründung einer Verantwortungsgemeinschaft diejenige Lebensform zu wählen, die ihrem empfundenen Geschlecht und ihrer Paarkonstellation entspricht.

Das Gericht war mutig: Es hat eine Entscheidung getroffen, die sich der Gesetzgeber von sich aus nicht getraut hätte. Das ist die Verpflichtung dieses Gerichts: Es darf auf Vorurteile nicht achten - die Politik tut das sehr oft. Jeder soll nach seiner Façon leben können und dabei Achtung und rechtliche Anerkennung finden; das macht menschliche Würde aus.

© SZ vom 29.01.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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