Tiergarten-Mord:"Staatlicher Tötungsauftrag"

Die Bundesanwaltschaft hat keinen Zweifel: Die Erschießung eines Georgiers tschetschenischer Abstammung im Sommer 2019 mitten in Berlin war ein Auftragsmord. Der Angeklagte habe einem "staatlichen Tötungsauftrag" Folge geleistet, sagte Bundesanwalt Lars Malskies zum Auftakt seines Plädoyers vor dem Berliner Kammergericht. Hintergrund des Tötungsauftrages sei die "Feindschaft zum russischen Staat" des Opfers gewesen. Nach rund 14 Monaten Verhandlung sieht der Bundesanwalt die wesentlichen Vorwürfe der Anklage bestätigt. Demnach feuerte der Angeklagte in der Parkanlage Kleiner Tiergarten drei Schüsse auf das Opfer - zwei gezielt auf den Hinterkopf. Zeugen sprachen von einer Hinrichtung. Der getötete 40-Jährige war von russischen Behörden als tschetschenischer Terrorist eingestuft worden. Der sogenannte Tiergartenmord-Prozess läuft seit Oktober 2020 unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Ein Urteil ist noch vor Weihnachten möglich. Es dürfte Auswirkungen auf das deutsch-russische Verhältnis haben.

© SZ vom 08.12.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: