Thüringen:Das lange Warten auf die Quote

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Der Thüringer Landtag bei seiner ersten Sondersitzung seit Beginn der Coronakrise, sie fand im Parksaal der Fußballarena Erfurt statt. (Foto: Martin Schutt/dpa)

Das Landesverfassungsgericht in Weimar beschäftigt sich mit einer Klage der AfD gegen das neue Paritätsgesetz. Und auch in der rot-rot-grünen Minderheitskoalition ist man mal wieder uneins.

Von Ulrike Nimz, Leipzig

Politisch gestritten wurde zuletzt recht ausdauernd in Thüringen. Nun könnte eine juristische Auseinandersetzung dem Freistaat erneut bundesweite Beachtung bescheren. An diesem Mittwoch beschäftigt sich das Landesverfassungsgericht in Weimar mit einer Klage der AfD gegen das neue Thüringer Paritätsgesetz. Dies besagt, dass Parteien künftig ihre Wahllisten zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzen müssen. Andernfalls droht eine Kürzung der Liste oder gar der Wahlausschluss. Der Erfurter Landtag hatte das Gesetz im Juli 2019 mit den Stimmen von Linke, SPD und Grünen beschlossen. Die Koalition verfügte damals noch über eine Mehrheit. Die AfD hält das Gesetz für verfassungswidrig, reichte im Januar einen Normenkontrollantrag am Verfassungsgericht ein. Auch die FDP, im Oktober knapp in den Landtag eingezogen, forderte im Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung. Kurz darauf stürzte die Wahl Thomas Kemmerichs (FDP) das Land ins Chaos, dann folgte die Pandemie. Seitdem ist vieles ungewiss in Thüringen, auch die Zukunft des Paritätsgesetzes.

Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts könnte bundesweite Strahlkraft haben

Denn inzwischen plädiert selbst der wiedergewählte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) für eine Aussetzung des Gesetzes. In einem Interview mit der Thüringer Allgemeinen teilte Ramelow Anfang März die Befürchtung, durch Klage und Antrag von AfD und FDP könnte jede Wahl blockiert oder anfechtbar werden. Deshalb trete das Paritätsgesetz besser erst zur übernächsten Landtagswahl in Kraft. Ein solcher Passus findet sich auch in der "Stabilitätsvereinbarung", in der Linke, SPD und Grünen eine punktuelle Zusammenarbeit mit der CDU festgeschrieben haben, bis am 25. April 2021 ein neuer Landtag gewählt werden soll. Ein Urteil des Verfassungsgerichts wird aber schon für Juli dieses Jahres erwartet. Sollte die Klage abgewiesen werden, sehen einige Abgeordnete der Minderheitskoalition keinen Grund mehr, das Gesetz länger auszusetzen.

"Ich habe über zehn Jahre dafür gekämpft. Eine Quote ist vielleicht nicht charmant, aber einzigartig wirkungsvoll", sagt Astrid Rothe-Beinlich, Vorsitzende der Grünen-Fraktion. Die Debattenkultur und die Debatten selbst hätten sich verändert, seit der Männeranteil im Parlament mit der Landtagswahl wieder zugenommen hat, so Rothe-Beinlich. "Wir haben nie verstanden, warum das Gesetz ausgesetzt werden soll." Auch in Ramelows eigener Partei gibt es Verärgerung: Karola Stange, Sprecherin für Gleichstellung in der Linken-Fraktion, spricht von "keinem guten Signal". Gleichwohl sei sie zuversichtlich, dass das Gesetz bestätigt werde und bei der kommenden Landtagswahl Anwendung finden könne.

Nach Brandenburg ist Thüringen das zweite Bundesland, das eine Geschlechtervorgabe für Wahllisten beschlossen hat. Verfassungsrechtliche Bedenken bis hin zu Klagen gibt es hier wie dort. Kritiker bemängeln einen unzulässigen Eingriff in die Wahlfreiheit. Befürworter verweisen auf die Pflicht des Staates, für Gleichberechtigung zu sorgen. Das Weimarer Urteil könnte bundesweite Strahlkraft haben.

Zu wenige Frauen in der AfD? Da sei auch der politische Gegner schuld, schreibt Jurist Murswiek

Den Normenkontrollantrag der Thüringer AfD hat Dietrich Murswiek verfasst; er gilt als erfahrener Jurist nationalkonservativer Prägung. "Das Paritätsgesetz hebt den fundamentalen staatsbürgerlichen Gleichheitsstatus auf und beseitigt damit die Grundlage der Demokratie", schreibt Murswiek in dem Papier, beanstandet eine "Aufspaltung des Staatsvolkes", fühlt sich an einen Ständestaat erinnert. Den geringen Frauenanteil in der AfD erklärt Murswiek so: Parteimitglieder seien "weitgehend gesellschaftlich geächtet", müssten Anschläge und Schmähungen ertragen. "Dass sich von derartigen Bedingungen weniger Männer als Frauen abschrecken lassen, ist naheliegend".

Die FDP hat ihre Initiative gegen das Gesetz inzwischen auf Eis gelegt, um dem Verfassungsgericht nicht vorzugreifen. Die Frage, ob man gegebenenfalls erneut gegen eine verpflichtende Parität vorgehen wolle, ließ die Partei offen.

Die Thüringer Unionsfraktion stimmte 2019 gegen das Paritätsgesetz. Vorsitzender Mario Voigt sieht Überlegungen, es doch schon bei der kommenden Wahl anzuwenden, mit Befremden. "Ich halte nichts von vorauseilenden Interpretationen. Das Verfassungsgericht muss unabhängig entscheiden können. Nach dem Urteil werden wir uns gemeinsam an einen Tisch setzen." Voigt verweist darauf, dass die CDU bei der vergangenen Landtagswahl von sich aus vordere Listenplätze paritätisch besetzen ließ. Genützt hat es wenig: Da die Partei zu einem historisch schlechten Ergebnis ausschließlich Direktmandate einfuhr, schafften es gerade einmal zwei Christdemokratinnen in den Landtag.

© SZ vom 13.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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