Tesla:Das Recht der Umwelt

Wann dürfen für Investoren Bäume gefällt werden?

Von Michael Bauchmüller

Am Tag nach der Entscheidung sind Teile der Republik prompt in Wallung. Ein Oberverwaltungsgericht stoppt die Rodung für das geplante Tesla-Werk? Deutschland drohe "total blockiert" zu werden, twittern empörte FDP-Parlamentarier, während Parteifreunde Internet-Abstimmungen lancieren: Soll doch das Volk über die Baugenehmigung entscheiden, nicht der Staat. Man fragt sich, was dieselben Leute sagen würden, sollten auf ihrem Nachbargrundstück die Bulldozer anrollen, obwohl der Nachbar noch gar keine Baugenehmigung hat.

Nichts anderes steht zur Debatte, nicht mehr und nicht weniger. Die Grüne Liga, ein ostdeutscher Umweltverband, hat die Frage aufgeworfen, ob Investoren Bäume für einen Neubau fällen dürfen, der noch nicht mal genehmigt ist. Das ist keine Investoren-Lästerung, sondern die erwünschte Klärung der Rechtslage. Gerade eine FDP, die sich als Partei des Rechtsstaats sieht, müsste das verstehen.

Die Tesla-Fabrik ist wichtig für Brandenburg. Eifrig hat das Land alle Schritte ergriffen, um das Werk in Rekordzeit zu ermöglichen, bis hin zur vorgezogenen Rodung. Das ist verständlich, aber auch riskant. Denn andere Investoren dürften künftig die gleiche laxe Eilfertigkeit verlangen. Es geht hier um mehr als Tesla und den Wald: Es geht um das Recht der Umwelt.

© SZ vom 17.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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