Terrorprozess gegen "Gruppe S.":Hohe Strafen gefordert

Im Prozess gegen die mutmaßliche Terrorvereinigung "Gruppe S." vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat die Bundesanwaltschaft teils hohe Haftstrafen gefordert. Der mutmaßliche Rädelsführer der Gruppe, Werner S., soll für sieben Jahre ins Gefängnis. Er habe erheblichen persönlichen und organisatorischen Aufwand betrieben, um Personen für seine Gruppe zu finden und zu rekrutieren, hieß es. Für alle elf Angeklagten wurden am Donnerstag Haftstrafen gefordert, die geringste liegt bei 2 Jahren und 8 Monaten. Den Männern wird vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet zu haben. Sie wollten demnach mit Anschlägen gegen Moscheen einen Bürgerkrieg in Deutschland provozieren. Zum Abschluss des Plädoyers verurteilte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft Fremdenhass. Die Angeklagten stünden nicht wegen ihrer Gesinnung vor Gericht, sondern weil sie Straftaten begangen hätten. "Der Rechtsstaat hat sich als wehrhaft erwiesen."

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