Südafrika:Haftbefehl gegen Zuma

Gegen den früheren südafrikanischen Präsidenten Jacob Zuma ist ein Haftbefehl ergangen, weil er in einem Korruptionsverfahren nicht erschienen ist. Den Haftbefehl, der am 6. Mai in Kraft tritt, beantragte die nationale Strafverfolgungsbehörde, wie der südafrikanische Rundfunk am Dienstag meldete. Zuma hätte vor Gericht in Pietermaritzburg erscheinen sollen, ist eigenen Angaben zufolge aber krank. Laut Medienberichten ist er zur Behandlung in Kuba, über den Gesundheitszustand des 77-Jährigen ist nichts bekannt. Zumas Anwalt bezeichnete den Haftbefehl als "falsche Botschaft". Sie sende aus, dass die Gerichte "kein Mitgefühl" hätten. Die Ärzte im Ausland sollten entscheiden, ob Zuma im Mai vor Gericht erscheinen könne.

© SZ vom 05.02.2020 / AP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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