Streit um Stuttgart 21:Privatbahnen drohen S21 zu kippen

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Das umstrittene Stuttgarter Bahnhofsprojekt könnte auf ungeahnte Weise gestoppt werden: Ein Zusammenschluss von Privatbahnen will oberirdische Gleise weiter betreiben, falls der Tiefbahnhof gebaut wird - und bereiten sich auf eine Klage vor.

Roman Deininger, Stuttgart

In der Stuttgarter Sophienstraße, Haus Nummer 26, ist gerade ein neuer Mieter eingezogen, die Stuttgarter Netz AG, kurz: SNAG. Das Unternehmen, ein Zusammenschluss von Privatbahnen, ist noch in Gründung und das Büro ziemlich klein. Aber die SNAG hat Großes vor. Sie rüstet sich gerade für einen Rechtsstreit mit der Deutschen Bahn. Und wenn sie den wirklich gewinnt, könnte sie damit das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 zum Kippen bringen.

Deutsche Bahn contra Bahnhofsneubau-Gegner: Demonstration gegen Stuttgart 21 (Foto: dpa)

"Nicht aus ideologischen Gründen", versichert SNAG-Aufsichtsratschef Alexander Kirfel, "sondern aus kaufmännischen." Die Privatbahnen wollen einige Gleise des bestehenden Stuttgarter Kopfbahnhofs weiterbetreiben, sollte die Deutsche Bahn ihren Tiefbahnhof bauen. Kirfel sagt: "Wir sehen ein echtes Verkehrsbedürfnis und gehen davon aus, dass wir dort Geld verdienen können."

Vor allem im Regionalverkehr, einer der Anbieter soll sich aber auch für Fahrten nach Berlin interessieren. Der Wegfall der oberirdischen Anlagen, argumentiert die SNAG, würde eine Benachteiligung der Wettbewerber der Bahn bedeuten: Den Dieselzügen etwa, die derzeit Sigmaringen bedienen, wäre die Fahrt durch die S21-Tunnels gar nicht erst erlaubt.

Die SNAG beruft sich auf das Allgemeine Eisenbahngesetz, in dem die Stilllegung von Eisenbahnstrecken in den Paragraphen 11 und 23 geregelt ist: Ein Abriss von Gleisen ist demnach nicht erlaubt, wenn sich ein neuer Betreiber findet. Das Gesetz sieht vor, dass alle Trassen, für die die Bahn selbst keine Verwendung mehr hat, ausgeschrieben werden müssen. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass die im Zuge der Bahnreform 1994 neu gegründete DB AG unprofitable Verbindungen einfach streicht. Jurist Kirfel hält den Anspruch der Privatbahnen deshalb für unbestreitbar: "Ich bin absolut zuversichtlich, ich kenne ja die Rechtslage."

Die Bahn begegnete der stillen Gefahr für ihr Prestigeprojekt bisher mit demonstrativer Gelassenheit. Es klang immer so, als würde der Konzern den Rückbau des Gleisvorfelds durch den Planfeststellungsbeschluss für den Tiefbahnhof gedeckt sehen. Nun ließ die Bahn indes mit der Aussage aufhorchen, der Rückbau sei doch nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens gewesen.

Hat die Bahn also die Rechtslage falsch eingeschätzt? Stuttgart-21-Projektsprecher Wolfgang Dietrich versucht, die aufwallende Freude der S21-Gegner zu dämpfen. Es sei immer klar gewesen, sagt Dietrich, "dass der Rückbau noch formal beantragt werden muss", zumindest in Teilen. Dies könne aber erst mit Inbetriebnahme des neuen Hauptbahnhofs erfolgen: "Wir sprechen über einen Vorgang, der ab 2019 eintreten wird."

Bahn und Stadt, so Dietrich, würden dann entscheiden, "welches Verfahren gewählt wird". Ein weiteres Planfeststellungsverfahren sei "nur eine Möglichkeit", auch einfachere Genehmigungswege seien denkbar, zum Beispiel die "Freistellung der Grundstücke von Bahnbetriebszwecken".

Die Argumente der SNAG sind für Dietrich nicht stichhaltig: Der Hauptbahnhof und seine Gleise würden ja nicht wegfallen, sondern nur unter die Erde verlagert. "Deshalb besteht für die alten Gleise kein Verkehrsbedürfnis mehr", sagt Dietrich. Und einen Anspruch auf Nutzung der neuen Infrastruktur durch "bestimmte Fahrzeuge", etwa Dieselloks, habe der Verwaltungsgerichtshof bereits 2006 verneint.

Delikat ist die Frage nach dem Gleisvorfeld auch deshalb, weil die Pläne für Stuttgart 21 von 2019 ebendort die Errichtung eines neue Wohn- und Büroviertels vorsehen. Schon 2001 hat die Stadt der Bahn das Gelände für 460 Millionen Euro abgekauft. Die Möglichkeiten für die Stadtentwicklung sind ein gewichtiges Argument der Stuttgart-21-Befürworter, außerdem will die Kommune den Kauf des Areals mit der Vermarktung der Grundstücke refinanzieren.

Die SNAG jedenfalls hat angekündigt, bald Feststellungsklagen einzureichen. Sie will die Bahn so verpflichten, sich auch in Stuttgart an das übliche Stilllegungsverfahren zu halten und die frei werdenden Gleise auszuschreiben.

Wenn der Kopfbahnhof in Betrieb bliebe, meint Kirfel optimistisch, könne die Bahn ja dennoch zusätzliche unterirdische Gleise bauen. Dann würde Heiner Geißlers Kombi-Lösung also durch die Hintertür realisiert werden.

© SZ vom 31.08.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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