Streit über Autovervollständigung:Google lässt es auf Wulffs Klage ankommen

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Anders als Günther Jauch will der Internetkonzern Google den Unterlassungsanspruch von Bettina Wulff nicht anerkennen. Die Autovervollständigungs-Funktion von Google zeigt bei der Suche nach Wulff zum Beispiel "Escort" oder "Rotlichtvergangenheit" an. Dies sei das Spiegelbild der Nutzersuchen und kein redaktionelles Angebot, erklärt das Unternehmen.

Günther Jauch hat im Streit mit Bettina Wulff bereits nachgegeben. Das Internetunternehmen Google, das von der früheren First Lady ebenfalls verklagt wird, lässt es dagegen auf eine Konfrontation vor Gericht ankommen. "Google hat in Deutschland bereits fünf ähnliche Verfahren geführt - jedesmal sind die Gerichte unserer Darstellung gefolgt und haben die Klagen abgewiesen", sagt Kay Oberbeck, Unternehmenssprecher von Google Nord-Europa zu Süddeutsche.de.

Wulffs Klage richtet sich vor allem gegen die Autovervollständigungs-Funktion der Suchmaschine. Wie die SZ berichtet hatte, will die Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff mit der Klage gegen Google verhindern, dass bei Eingabe ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie "Rotlichtvergangenheit" oder "Escort" auftauchen.

Bei den fünf bereits gewonnen Klagen sei es ebenfalls immer um Prominente gegangen, heißt es aus dem Unternehmen. Die Gerichte hätten in jedem dieser Fälle anerkannt, dass die Autovervollständigungs-Funktion ein Spiegelbild der Nutzersuchen ist. Darin unterscheide sich diese Klage von der gegen Jauch.

"Die bei der Google Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider", sagt Oberbeck. Die angezeigten Begriffe seien das algorithmisch erzeugte Resultat mehrerer objektiver Faktoren, inklusive der Popularität der eingegebenen Suchbegriffe. "Google schlägt diese Begriffe nicht selbst vor - sämtliche in Autovervollständigung angezeigten Begriffe wurden zuvor von Google-Nutzern eingegeben."

Entscheidung vor Gericht

Aus dem Unternehmen heißt es, dass man bereits seit einem halben Jahr mit Wulffs Anwälten Gespräche führe. Immer, wenn diese eine Verfügung gegen ein Medium oder eine bestimmt Berichterstattung erwirkt hätten, seien die entsprechenden Einträge aus dem Suchindex entfernt worden. Vor Wulffs Klage gegen die Autovervollständigung habe es keinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung dagegen gegeben.

Oberbeck sagt, Google werde als Reaktion auf die Klage eine eigene Antwort verfassen. "Dann muss das Gericht entscheiden."

Anders als in Deutschland hat Google in anderen Staaten in ähnlichen Fällen vor Gericht verloren. Das Online-Magazin ZDNet.com berichtet über einen Fall in Italien. Ein Gericht in Mailand gab einem Nutzer Recht, der sich wegen der Autovervollständigung als Schwindler verunglimpft sah. Ein anderes urteilte jedoch zugunsten von Google. I n Japan verurteilte ein Gericht Google dazu, die Autovervollständigung bei der Eingabe eines bestimmen Namens in die Suchmaske zu ändern.

Und in Frankreich einigte sich der Suchmaschinen-Anbieter zu nicht näher genannten Konditionen mit mehreren Organisationen, die dagegen vorgingen, dass bei der Suche nach bekannten Namen unter den Vervollständigungs-Vorschlägen das Wort "juif" (Jude) auftaucht.

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