Steuern:Rund 175.000 Grundsteuer-Erklärungen nachgereicht

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Eigentlich hatten Steuerpflichtige, die Grundstücke besitzen, nur bis Ende Januar Zeit, neue Grundsteuererklärungen abzugeben. Diese Frist haben aber Zehntausende Thüringer gerissen.

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Erfurt (dpa/th) – Zehntausende Grundstückseigentümer in Thüringen haben ihre Grundsteuererklärungen nachgereicht. Insgesamt seien nach dem Ende der Abgabefrist am 31. Januar 2023 noch etwa 175.000 Erklärungen in den Thüringer Finanzämtern eingegangen, teilte das Finanzministerium in Erfurt mit. Für etwa zehn Prozent der rund 1,25 Millionen fälligen Erklärungen seien jedoch noch immer keine Angaben gemacht worden, hieß es.

Ob die nachgereichten Erklärungen überwiegend von Privatpersonen, Unternehmen oder Kommunen stammen, ist unklar. „Die eingegangenen Erklärungen werden nicht nach den unterschiedlichen Adressatengruppen unterschieden“, sagte ein Ministeriumssprecher.

Die Angaben zur Berechnung der neuen Grundsteuer hatten eigentlich bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben werden müssen. Die Frist war bis Ende Januar verlängert worden, nachdem absehbar war, dass viele Steuerpflichtige diesen ersten Termin verpassen würden. Die neue Grundsteuer muss ab dem 1. Januar 2025 gezahlt werden. Die Art und Weise, wie in Deutschland die Grundsteuer erhoben wird, musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden.

Etwa 83 Prozent der in Thüringen eingereichten Erklärungen wurden laut Finanzministerium über die Steuersoftware Elster übermittelt. Das sei ein höherer Online-Anteil als die Steuerverwaltung erwartet habe, sagte Finanzstaatssekretär Hartmut Schubert.

Diese hohe Quote weckt bei Schubert die Hoffnung, dass in Zukunft noch mehr Erklärungen auch zu anderen Steuerarten nicht mehr in Papierform übermittelt werden. „Viele Thüringer, die ihre Steuererklärung bislang noch nicht elektronisch abgegeben haben, haben sich ein Herz gefasst und Neuland betreten; das finde ich großartig“, sagte Schubert. „Wir hoffen, dass sie auch in Zukunft von unserem digitalen Angebot Gebrauch machen werden.“

Wie häufig die Thüringer Finanzämter in den vergangenen Monaten bereits Zwangsgelder gegen Steuerpflichtige verhängt haben, die sich beharrlich weigern, eine Grundsteuererklärung abzugeben, ist nicht bekannt. Darüber werde keine Statistik geführt, sagte der Sprecher des Ministeriums.

In der Vergangenheit hieß es aus den Finanzämtern, wer sich dauerhaft weigere, seine Grundsteuererklärung abzugeben, müsse mit teilweise erheblichen finanziellen Nachteilen rechnen. Bei dauerhaft säumigen Personen oder Unternehmen könne die neue Grundsteuerschuld auch geschätzt werden – was für Steuerpflichtige in der Regel zu höheren Kosten führen dürfte. Wer diese Pflicht nachhaltig verletze, gegen den könnten sogar Strafzahlungen verhängt werden, hieß es damals.

© dpa-infocom, dpa:231112-99-915080/2

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