Sportpolitik:Gesetzentwurf zum Sportwettbetrug: Bis drei Jahre Haft

Berlin (dpa) - Sportlern, Trainern und Schiedsrichtern drohen Haftstrafen von bis zu drei Jahren, wenn sie für eine Gegenleistung Sportwettbewerbe manipulieren. Dies sehe der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor, berichteten die "Süddeutsche Zeitung" und die "Stuttgarter Zeitung".

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Berlin (dpa) - Sportlern, Trainern und Schiedsrichtern drohen Haftstrafen von bis zu drei Jahren, wenn sie für eine Gegenleistung Sportwettbewerbe manipulieren. Dies sehe der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor, berichteten die „Süddeutsche Zeitung“ und die „Stuttgarter Zeitung“.

Für besonders schwere Fälle sei sogar ein Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft vorgesehen. Nach geltendem Recht ist die strafrechtliche Verfolgung von Sportwettbetrug nur unzureichend möglich. Auf die Manipulation sportlicher Wettbewerbe ohne Bezug zu Sportwetten ist der Betrugstatbestand grundsätzlich nicht anzuwenden.

Der Gesetzentwurf, der noch nicht mit den Ressorts abgestimmt ist, könnte theoretisch in der zweiten Dezember-Woche ins Bundeskabinett eingebracht werden. Wahrscheinliche ist, dass er erst Anfang des kommenden Jahres auf den Weg gebracht wird und 2016 in Kraft tritt.

Sportbetrug und Manipulation von Sportwettbewerben „untergraben die Glaubwürdigkeit und Authentizität des sportlichen Kräftemessens und gefährden dadurch den Sport in seiner gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Das Anti-Doping-Gesetz hatten Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bereits Ende vergangenen Jahres vorgelegt.

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