Sportpolitik:DOSB-Präsident Hörmann lobt Anti-Doping-Gesetz

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Berlin (dpa) - DOSB-Präsident Alfons Hörmann hat das neue Anti-Doping-Gesetz der Bundesregierung begrüßt.

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Berlin (dpa) - DOSB-Präsident Alfons Hörmann hat das neue Anti-Doping-Gesetz der Bundesregierung begrüßt.

„In der Grundtendenz geht das, was die Regierung vorlegt, genau in die Richtung, die wir uns vorstellen“, sagte der Chef des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) im ZDF-„Morgenmagazin“. Die Zielsetzung, für fairen Wettbewerb im Sport zu sorgen, sei „eindeutig und klar bestätigt“.

Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas stellen am Mittwoch in Berlin den Entwurf für das neue Gesetz vor. Dieses sieht unter anderem vor, dass Spitzensportler, die beim Doping erwischt werden, mit bis zu drei Jahren Haft rechnen müssen.

DOSB-Athletensprecher Christian Schreiber forderte, dass das geplante Anti-Doping-Gesetz auch für Amateurathleten und Freizeitsportler gelten solle. „Ich denke, man sollte da zwischen Amateuren und Profis gar nicht differenzieren. Das betrifft schon alle“, sagte der ehemalige Ruderweltmeister „MDR INFO“.

Das neue Anti-Doping-Gesetz, das für dopende Leistungssportler sogar eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, betreffe die Profi-Ligen genauso wie die Athleten, die den Amateursport neben Ausbildung, Studium oder Beruf betrieben. Dort habe der Anreiz, zu dopen, „vielleicht noch andere, existenziellere Gründe“, betonte der Athletenvertreter im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).

Vom neuen Gesetz sollen nur die rund 7000 Topathleten erfasst werden, die Mitglied eines Testpools des nationalen Doping-Kontrollsystems sind oder durch den Sport „erhebliche Einnahmen“ erzielen. Freizeitsportler sollen von den neuen Strafvorschriften ausgenommen sein.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, bewertet das Anti-Doping-Gesetz als verfassungswidrig. „Ich denke, dass mit diesem Gesetz ein Eingriff in das Datenschutzgrundrecht verbunden ist. Der ist nur verfassungsgemäß, wenn er verhältnismäßig ist. Und derzeit ist das nicht garantiert. Derzeit gehen wir eher davon aus, die Eingriffe sind unverhältnismäßig“, sagte Wagner in einem ZDF-Interview. Grundsätzlich aber begrüßte Wagner die Ankündigung der Innen- und Justizminister der Großen Koalition, Doping unter Strafe zu stellen. Teilweise schieße das Gesetz jedoch über das Ziel hinaus.

„Vom Ansatzpunkt her ist das ja durchaus richtig. Wir brauchen effektivere Vorgehensweisen, was die Dopingbekämpfung anbelangt. Auf der anderen Seite müssen dabei aber auch die Rechte der Sportler gewahrt werden“, erklärte Wagner. Dies müsse in einem richtigen Verhältnis stehen. „Niemand ist so gläsern im Zweifel wie der deutsche Leistungssportler“, meinte der Datenschutzbeauftragte. Er kritisierte damit das Abmeldesystem Adams, dem sich die Athleten wegen der Dopingkontrollen unterwerfen müssen, und forderte Vorsorge, damit mit den entsprechenden Daten kein Missbrauch betrieben werde.

„Es wird sozusagen die Dopingbekämpfung sehr nach vorne gebracht, und die Rechte der Sportlerinnen und Sportler werden hinten angestellt. Meines Erachtens in einem Maße, wie es nicht akzeptiert werden kann“, sagte Wagner.

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