Sportpolitik:Anti-Doping-Gesetz soll noch in diesem Jahr kommen

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Berlin (dpa) - Ein Anti-Doping-Gesetz soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Das kündigte Bundesjustizminister Heiko Maas im Interview des Radiosenders hr-iNFO an. Der Betrug, der mit Hilfe von Doping begangen werde, werde damit künftig unter Strafe gestellt.

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Berlin (dpa) - Ein Anti-Doping-Gesetz soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Das kündigte Bundesjustizminister Heiko Maas im Interview des Radiosenders hr-iNFO an. Der Betrug, der mit Hilfe von Doping begangen werde, werde damit künftig unter Strafe gestellt.

Vorgesehen seien Geld- und Freiheitsstrafen, sagte der SPD-Politiker. Schon zuvor hatte Maas angekündigt, dass gedopte Sportler und Doping-Ärzte mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen müssten.

Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Alfons Hörmann, reagierte mit Zurückhaltung auf die Ankündigungen. Vor einer Verabschiedung müsse über das Gesetz intensiv diskutiert werden. „Ich bin zuversichtlich und gelassen, dass es uns gelingt, ein Gesetz zu verabschieden, das alle Probleme berücksichtigt“, sagte Hörmann bei der Bundestrainer-Konferenz in Leipzig. „Bei den Gesprächen, die ich mit den involvierten Ministern für Justiz, Inneres und Gesundheit geführt habe, hat sich gezeigt, dass es ein sehr schwieriges Gesetz wird. Je tiefer man sich damit beschäftigt, umso schwerer wird es, alles in ein Gesetz einzubringen“, betonte Hörmann.

Wenn der Entwurf vorliege, werde sich der Sport intensiv damit beschäftigen. „Was gut ist, wird mit einem Häkchen versehen. Wenn etwas aus unserer Sicht problembehaftet ist oder gar nicht geht, werden wir es begründen und dann darüber sachlich diskutieren“, erklärte der DOSB-Präsident. Auch Maas hatte bestätigt, dass es um komplizierte Regelungen gehe und neben strafrechtlichen auch arzneimittelrechtliche Aspekte wichtig seien.

Doch man sei der Mehrheit der ehrlichen Sportler schuldig, endlich zu handeln, hatte Maas zuvor gesagt. „Betrug ist zum Beispiel, wenn im Profisport sich Sportlerinnen oder Sportler dopen und sich damit einen Vorteil verschaffen und damit Preisgelder gewinnen, die sie auf andere Weise nicht gewonnen hätten“, erklärte der Minister in hr-INFO. Die Doper bevorteilten sich gegenüber anderen, nicht gedopten Athleten, und sie bekämen dafür Geld, weil sie erfolgreich sind und sich diesen Vorteil durch Doping erschlichen haben. „Und das ist in anderen Fällen Betrug und das ist strafbar und das muss auch für Doping gelten“, begründete Maas.

Künftig sollen auch der Besitz und Vertrieb von Doping-Mitteln als Delikt ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden: „Wir wollen in einem ersten Schritt regeln, dass Doping, der Gebrauch - und übrigens nicht nur der Selbstgebrauch, sondern auch das Veräußern von Doping-Mitteln - unter Strafe gestellt wird“, führte Maas aus. Damit soll künftig - anders als bisher - auch der Besitz geringer Mengen von Doping-Mitteln, und zwar für die Zeit von Wettkämpfen und auch die Vorbereitungs- und Trainingszeit strafbar werden.

Zivilrechtliche Regelungen, um etwa Schadenersatz für Spiele einzuklagen, die aufgrund von Doping verloren gingen, sehe das neue Gesetz allerdings nicht vor. Es richte sich in erster Linie gegen Doping im Profisport: „Wir sind noch nicht abschließend so weit, wie mit dem Amateursport zu verfahren ist.“ Grund dafür seien vor allem praktische Fragen: „Wie will man dafür sorgen, dass dort begangene Doping-Vergehen auch verfolgt werden, bei Massenveranstaltungen wie dem Berlin-Marathon, bei dem 40 000 Menschen mitlaufen.“

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