Hamburg:Senat bringt überarbeitetes Transparenzgesetz auf den Weg

Hamburg (dpa/lno) - Von 2021 an sollen neben den Behörden auch Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts zur Veröffentlichung ihrer Daten und Dokumente verpflichtet sein. Das sieht der Entwurf der Novelle des Hamburgischen Transparenzgesetzes vor, der am Dienstag vom rot-grünen Senat verabschiedet wurde. Bislang besteht für die sogenannte mittelbare Staatsverwaltung nur eine Auskunfts- und Informationspflicht. Nach einer Übergangsphase sollen sie nun aber auch verpflichtet werden, entsprechende Dokumente auf dem Transparenzportal zu veröffentlichen.

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Hamburg (dpa/lno) - Von 2021 an sollen neben den Behörden auch Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts zur Veröffentlichung ihrer Daten und Dokumente verpflichtet sein. Das sieht der Entwurf der Novelle des Hamburgischen Transparenzgesetzes vor, der am Dienstag vom rot-grünen Senat verabschiedet wurde. Bislang besteht für die sogenannte mittelbare Staatsverwaltung nur eine Auskunfts- und Informationspflicht. Nach einer Übergangsphase sollen sie nun aber auch verpflichtet werden, entsprechende Dokumente auf dem Transparenzportal zu veröffentlichen.

Das seit 2012 geltende Hamburgische Transparenzgesetzes war das bundesweit erste. Nach wie vor spiele Hamburg eine Vorreiterrolle, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne). „Aber wir wollen uns nicht ausruhen, wir wollen die Transparenz weiter stärken.“ Schließlich habe Hamburg seine Spitzenposition im deutschen Transparenzranking zu verteidigen.

Von der Veröffentlichungspflicht bleibt der Norddeutsche Rundfunk weiterhin ausgenommen. Der NDR sei über einen gemeinsam mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern geschlossenen Staatsvertrag geregelt, sagte Steffen. „Ich fände es politisch richtig, wenn wir auch da Transparenz walten lassen würden.“ Dazu sei aber eine Einigung mit den anderen Ländern nötig. „Was den NDR aber nicht hindert, es freiwillig zu tun.“

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