Berlin:Finanzsenator für Anhebung der Altersgrenze bei Beamten

Finanzsenator Matthias Kollatz. (Foto: Paul Zinken/dpa/Archivbild)

Finanzsenator Matthias Kollatz hat sich dafür ausgesprochen, Berliner Beamte später in den Ruhestand zu schicken. "Berlin ist das einzige Bundesland, in dem die...

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Berlin (dpa/bb) - Finanzsenator Matthias Kollatz hat sich dafür ausgesprochen, Berliner Beamte später in den Ruhestand zu schicken. „Berlin ist das einzige Bundesland, in dem die Regelaltersgrenze für den Eintritt der beamteten Dienstkräfte in den Ruhestand noch nicht angehoben wurde“, teilte der SPD-Politiker auf Anfrage mit. „Eine Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr scheint demnach geboten.“ Zuvor hatte die Zeitung „B.Z.“ (Mittwoch) darüber berichtet.

Kollatz wies darauf hin, dass das Thema nicht neu sei. Die Anhebung der Altersgrenze sei bereits Bestandteil der Koalitionsvereinbarung von 2016 gewesen. „Vereinbart war, diese anzuheben, sobald die Anpassung der Besoldung an den Durchschnitt der anderen Bundesländer vollzogen ist.“ Dies sei 2021 erfolgt.

„Umsetzung und Ausgestaltung in der kommenden Legislaturperiode hängt von der Schwerpunktsetzung des neuen Senats ab“, so Kollatz. SPD, Grüne und Linke in Berlin beginnen am Freitag zunächst mit den Koalitionsverhandlungen für die Bildung eines gemeinsamen Regierungsbündnisses. Die drei Parteien wollen sie Ende November abschließen.

Bislang gehen Berliner Verwaltungsbeamte und Lehrer mit 65 Jahren in Pension. Polizisten und Feuerwehrleute scheiden je nach Laufbahn beziehungsweise Dienstjahren bereits früher aus.

Der stellvertretende Vorsitzende der Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP), Stephan Kelm, sagte der „B.Z.“: „Die Anhebung des Pensionsalters wäre eine unglaubliche Entscheidung, weil sie die Arbeitsbelastung in der Hauptstadt verkennt.“

Kelm wies auf zahlreiche Belastungen hin: Uns brechen schon jetzt unglaublich viele Kollegen weg, weil Schichtdienst, tausende Überstunden und ständige Abrufbarkeit auf Dauer krank machen. Er plädierte für einen Pensionskorridor zum Beispiel zwischen 55 und 65 Jahren zur freien Entscheidung.

© dpa-infocom, dpa:211020-99-666671/2

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