Starregisseur Roman Polanski wird von der Schweiz nicht an die USA ausgeliefert. Das teilte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor der Presse in Bern mit. Polanski stehe nicht länger unter Hausarrest, sagte Widmer-Schlumpf.
Roman Polanski darf seine elektronische Fußfessel ablegen: Er wird sich vorerst nicht in den USA für einen Missbrauchsfall von 1977 verantworten müssen.
(Foto: dpa)Die Begründung des Schweizer Justizministeriums: Ein Mangel im Auslieferungsgesuch der USA könne nicht ausgeschlossen werden. "In Anbetracht der nicht ausgeräumten Zweifel bezüglich der Sachverhaltsdarstellung ist das Ersuchen abzulehnen", hieß es etwas umständlich aus dem Ministerium.
Polanski stand monatelang in der Schweiz unter Hausarrest und wehrte sich gegen seine Auslieferung an die USA. Er hatte sich 1977 schuldig erklärt, mit einer 13-Jährigen im Haus von US-Schauspieler Jack Nicholson Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Polanski hatte sich damals in eine wochenlange psychiatrische Behandlung begeben. Allerdings war er dann vor dem Urteilsspruch aus den USA nach Frankreich geflohen und seitdem nie wieder in die Vereinigten Staaten zurückgekehrt.
Als er am 26. September 2009 zum Zürcher Filmfestival reiste, nahmen ihn die Schweizer Behörden deshalb fest - aufgrund eines US-Haftbefehls von 1978. Eigentlich konnte er sich seit seiner Flucht aus den USA in Europa frei bewegen. Deshalb rechnete er auch nicht mit einer Festnahme in der Schweiz.
Im Gegenteil: Nur wenige Monate zuvor, im Dezember 2008, hatte der Oscar-prämierte Filmemacher beantragt, das Verfahren gegen ihn einzustellen. Seine Anwälte waren der Ansicht, dass Fehler des Richters und der Anklage in den siebziger Jahren einen solchen Schritt gerechtfertigt hätten.
Das sahen die US-Behörden anders. Offenbar hatten sie Druck auf die Schweiz ausgeübt, als Polanskis Reisepläne zum Filmfestival bekannt wurden. Die USA hatten zuvor schon mehrfach versucht, Polanski festnehmen zu lassen, unter anderem mit einem Haftbefehl von Interpol im Jahr 2005.