Schweiz:Gesetzlicher Freiraum

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Wegen der vergleichsweise liberalen Vorschriften reisen Hunderte Ausländer zum Sterben in das Land.

Von Berit Uhlmann

In der Schweiz ist die Sterbehilfe nicht explizit durch ein Gesetz geregelt. Es ist lediglich festgelegt, dass sich strafbar macht, wer einen anderen tötet oder aus "selbstsüchtigen Beweggründen" beim Sterben hilft. Daraus wird die Rechtsauffassung abgeleitet, dass der assistierte Suizid legal ist, solange er aus altruistischen Motiven erfolgt. Im Gesetz sind keine Voraussetzungen für diesen Akt festgelegt.

Mediziner haben fehlende rechtliche Kriterien mit eigenen Richtlinien ausgeglichen

Die fehlenden Regelungen ließen Sterbehilfeorganisationen entstehen. Dass sie zum Teil auch Ausländer zum Sterben in die Schweiz holen, ist im Land nicht gern gesehen. In Großbritannien ist die Redewendung "in die Schweiz fahren" bereits ein Synonym für Selbsttötungen. Dem Image der Schweiz schadet das eher.

Dennoch haben die Organisationen eine Menge Zulauf; der größte Verein "Exit Deutsche Schweiz" zählt mehr als 100 000 Mitglieder. Am Ende scheidet allerdings nur ein Bruchteil der Registrierten mithilfe einer der Organisationen aus dem Leben. Etwa 700 Schweizer sind es pro Jahr - weniger als ein Prozent aller Gestorbenen. Hinzu kommen mehr als 200 Ausländer, die meisten werden vom Verein Dignitas begleitet. 2017 half die Organisation 215 Nicht-Schweizern beim Weg in den Tod. Am häufigsten nahmen Deutsche die Sterbehilfe in Anspruch, gefolgt von Briten und Franzosen.

Um die fehlenden rechtlichen Kriterien auszugleichen, haben die Schweizer Ärzte Richtlinien entworfen. Erst in diesem Jahr wurden sie aufgeweicht. Sterbehilfe kann demnach nicht mehr ausschließlich Totgeweihten gewährt werden, sondern allen Menschen, die an Symptomen leiden, die ihre Lebenssituation unerträglich erscheinen lassen. Diese Regeln machten es zum Beispiel möglich, dass vor Kurzem ein 104-jähriger australischer Wissenschaftler mit Schweizer Hilfe starb. Er war gebrechlich, fast blind, aber eben nicht tödlich erkrankt. Der Fall wurde kontrovers diskutiert.

© SZ vom 24.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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