Schmerztherapie:Cannabis vom Staat

A worker tends to cannabis plants at a plantation near the northern Israeli city of Safed

Der Anbau von Cannabis soll zukünftig institutionalisiert geschehen - privater Eigenanbau bleibt aber weiterhin verboten.

(Foto: Baz Ratner/Reuters)

Eine Regierungs-Agentur soll den Handel mit Hanf für Schmerzpatienten regeln und auch die Preise der Präparate festlegen. Der Eigenanbau von Cannabis durch die Patienten soll aber weiter verboten bleiben.

Die Bundesregierung will den Anbau und Handel von Cannabis zur Schmerztherapie in die Hände einer staatlichen Stelle geben. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte am Sonntag, dass der Vorschlag einer "Cannabisagentur" in einem Referentenentwurf enthalten sei. Die Welt am Sonntag hatte zuvor darüber berichtet. Die Gesamtkoordination soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt werden.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) haben sich wiederholt dafür ausgesprochen, den Zugang zu Cannabis als Medizin zu erleichtern. "Wir wollen, dass schwer kranke Menschen, denen nur durch Medizinalhanf geholfen werden kann, gut versorgt werden", hatte Gröhe versprochen. Missbrauch müsse aber wirksam verhindert werden. Deshalb soll der Eigenanbau durch Patienten weiter verboten bleiben.

Auch den Preis der Präparate soll die Agentur festlegen

"Die Cannabisagentur schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf nach den Vorgaben des Vergaberechts aus, vergibt in wettbewerblichen Verfahren Aufträge über die Belieferung mit Medizinalhanf an Anbauer und schließt mit diesen zivilrechtliche Liefer- beziehungsweise Dienstleistungsverträge", heißt es dem Zeitungsbericht zufolge in dem Entwurf. "Die Cannabisagentur verkauft den Medizinalhanf anschließend insbesondere an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler und Apotheken." Auch der Preis, den Krankenkassen für jedes an Patienten abgegebene Präparat zahlen müssen, soll demnach von der Agentur festgelegt werden. Der Referentenentwurf befindet sich nach Angaben des Ministeriums in der Ressortabstimmung. Wann die vorgesehene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft treten kann, ist noch unklar.

Derzeit dürfen etwa 400 Patienten in Deutschland legal Cannabis zu medizinischen Zwecken beziehen. Der Bedarf wird durch Importe aus den Niederlanden gedeckt. Die Bundesregierung kann keine Schätzung dazu abgeben, wie vielen Patienten in Deutschland eine Behandlung mit cannabishaltigen Arzneimitteln verordnet werden könnte. Auch Kranken ist es nicht erlaubt, Cannabis etwa in der eigenen Wohnung anzubauen.

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