Sachsen-Anhalt:Polizei soll Mobilfunk abschalten können

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Sachsen-Anhalt will Behörden erlauben, bei Gefahr Verbindungen von Handys und Computern zu kappen - zunächst ohne richterliche Genehmigung. Damit unterscheidet sich das geplante Gesetz von ähnlichen Regelungen in anderen Bundesländern. Die Opposition wirft Innenminister Stahlknecht vor, er habe mit der Regelung vor allem Demonstranten im Visier.

Von Jan Bielicki

Die schwarz-rote Landesregierung in Sachsen-Anhalt will der Polizei weitreichende Befugnisse geben, die Verbindungen von Handys und Mobilcomputern bei Gefahr zu kappen. Das in den Entwurf des neuen Landespolizeigesetzes gefasste Vorhaben stößt bei der Opposition auf Kritik. Gegner des Plans befürchten, dass der Polizei damit freie Hand bekäme, Mobilfunknetze nach Belieben und ohne richterliche Aufsicht abzuschalten.

"Es ist nicht unsere Intention, den Handyempfang bei Demonstrationen zu stören", sagte Landesinnenminister Holger Stahlknecht (CDU) der Süddeutschen Zeitung. Das Gesetz solle nur bei äußerster Gefahr für Leib und Leben von Bürgern zur Anwendung kommen. Als Beispiele nannte Stahlknecht "Bomben, die per Handy ausgelöst werden, Amokläufe oder Geiselnahmen". In solchen Fällen müsse es möglich sein, dass die Polizei örtlich Mobilfunkverbindungen abschalten könne.

Laut dem Entwurf des neuen Gesetzes soll die Polizei künftig von jedem Mobilfunkbetreiber verlangen dürfen, Verbindungen "zu unterbrechen oder zu verhindern, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist". Den Geltungsbereich, die Zeit und den Umfang der Aktion soll "der Behördenleiter oder ein von ihm Beauftragter" anordnen dürfen. Eine richterliche Bestätigung muss die Polizei zwar "unverzüglich", aber eben erst nach Beginn der Maßnahme beantragen.

"Damals gab es halt noch keine Handys."

Vor allem damit unterscheidet sich das geplante Gesetz von ähnlichen Regelungen in anderen Bundesländern. In Niedersachsen oder Thüringen etwa muss in der Regel ein Richter dem Abschalten zustimmen - freilich auch mit einer Ausnahme: wenn die Polizei Gefahr im Verzug erkennt. In Berlin wiederum ist die Befugnis der Polizei allein auf ein Szenario beschränkt: die Entschärfung einer womöglich handygesteuerten Bombe.

"Das Gesetz ist viel zu weit gefasst und damit verfassungswidrig", kritisierte die linke Landtagsabgeordnete Henriette Quade. Die geplante Regelung lasse es zu, dass die Polizei bereits bei Großversammlungen und Demonstrationen Verbindungen per Handy "weiträumig unterbindet", sagte Quade der SZ.

Genau das jedoch bestreitet Innenminister Stahlknecht. Die Koalition habe verabredet, das Gesetz im parlamentarischen Verfahren mit einem Katalog der Gefahrenlagen zu ergänzen, bei denen der Polizei das Abschalten erlaubt sei: "Demonstrationen werden sicher nicht darunter sein." Es gehe allein um die Abwehr von Terrorakten oder der Gefahr für Leib und Leben. Im Übrigen führe das Gesetz nur Forderungen aus, die der Regierungspartner SPD 2011 "in die Koalitionsvereinbarung reinverhandelt hat".

Für den SPD-Fraktionsvize Rüdiger Erben ist die Kritik an der Neuregelung "böswillig überzogen". Die Koalition reagiere auf Gefahren, die bei Verabschiedung des bisherigen Polizeigesetzes 1991 noch nicht denkbar waren: "Damals gab es halt noch keine Handys."

© SZ vom 18.12.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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