Sachsen:AfD reicht Verfassungsklage ein

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Die Partei sieht die Streichung von 43 Listenkandidaten als Willkürakt und will dagegen vorgehen.

Von Ulrike Nimz, Dresden

Die sächsische AfD hat gegen die Nichtzulassung eines Teils ihrer Listenkandidaten zur Landtagswahl am 1. September Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das kündigte Parteichef und Spitzenkandidat Jörg Urban am Mittwoch in Dresden an. Der Landesvorstand habe die Ablehnung juristisch geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, "dass es seitens der sächsischen AfD keine Fehler gibt, die es rechtfertigen, unsere Landesliste derart drastisch zusammenzustreichen". Die Streichung von 43 Kandidaten sei ein Willkürakt, "um den stärksten Mitbewerber zur Landtagswahl 2019 entscheidend zu schwächen", so Urban. Der stellvertretende Landesvorsitzende Joachim Keiler erklärte, man sehe Grundrechte verletzt. Aussichtsreichen Kandidaten würde das passive Wahlrecht entzogen, zudem sei die Zusammensetzung der zu wählenden Landtagsabgeordneten beeinträchtigt.

Am vergangenen Freitag hatte der Landeswahlausschuss entschieden, wegen formaler Mängel nur 18 der 61 Listenkandidaten zuzulassen. Als Folge könnte die AfD nach der Landtagswahl womöglich nicht alle Sitze besetzen. Nach Paragraf 2 des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes kann gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses erst nach der Landtagswahl Einspruch beim Landtag eingelegt werden.

Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig bestätigte am Mittwoch den Eingang zweier Verfassungsbeschwerden. In einem Fall handele es sich um die Beschwerde von sechs Kandidaten, die auf den gestrichenen Listenplätzen standen, sagte eine Sprecherin der S üddeutschen Zeitung. Verbunden damit sei ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses. Die zweite Beschwerde sei von einem Bürger eingereicht worden, der kein Funktionsträger der AfD sei.

Verfassungsbeschwerden können parallel am sächsischen Gericht und am Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Der Verfassungsgerichtshof habe dem sächsischen Innenministerium Gelegenheit zu einer Stellungnahme bis zum 17. Juli eingeräumt, so die Sprecherin. Wann eine Entscheidung falle, sei offen.

© SZ vom 11.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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