Rundfunkbeitrag:Information für alle

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Das Urteil in Karlsruhe stärkt zu Recht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Doch wer Gebühren bekommt, muss auch Qualität liefern.

Von Laura Hertreiter

Das Bundesverfassungsgericht hätte am Mittwoch ein drastisches Urteil fällen können, das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ordentlich aufgescheucht hätte. Es hätte sagen können: Wer braucht noch Rundfunkgebühren in einer Zeit, in der Streamingangebote das lineare Fernsehen abhängen, in denen Nachrichten überall im Netz verfügbar sind, lang bevor sie in der "Tagesschau" vorgelesen werden? Braucht es da noch ein Budget von fast acht Milliarden Euro im Jahr, das die Intendanten auch noch als zu gering beseufzen? Der große Knall ist aber ausgeblieben. Das Gericht hat eine pragmatische Entscheidung getroffen und die allgemeine Rundfunkgebühr weitgehend als rechtens bewertet. Und auch, wenn den Sendeanstalten ein bisschen Bewegung guttäte: Diese Entscheidung ist die richtige. Sie sichert die Finanzplanung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und damit ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag.

Die Abgabe von 17,50 Euro pro Haushalt und Monat sei im Wesentlichen verfassungsgemäß, haben die Richterinnen und Richter entscheiden, lediglich die Abgabe für Zweitwohnungen fällt weg. Die Kritiker dieses Urteils dürften das als einen guten Tag für jene Intendanten werten, die gern alles beim Alten belassen. Doch das ist ein kurzsichtiger Blick. Insgesamt ist dies auch aus gesellschaftspolitischer Sicht ein guter Tag.

Es stand ja nicht nur das Modell der Rundfunkgebühren auf dem Prüfstand und die Frage, ob es gerecht ist, wenn jeder Haushalt die gleiche Summe zahlen muss, egal, wie groß er ist - und was Autovermietern zugemutet werden darf. Es ging insgesamt um das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks; es ging um die Idee einer Nachrichtenversorgung, die unabhängig von Wirtschaft und Politik ist und für jeden verfügbar. Das hat Ferdinand Kirchhof, der Vizepräsident des Gerichts, gleich zu Beginn der Verhandlungen klargestellt: Es gehe um die "Notwendigkeit und Rechtfertigung einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Abgaben".

Diese Idee darf nicht wackeln - umso weniger, je mehr die notwendige Debatte über die Rolle und Aufgabe der Medien von Kampfbegriffen wie Lügenpresse, Staatsfernsehen, Propaganda und Zwangsgebühren vergiftet wird. Es zeigt ja gerade die Debatte um gefälschte Nachrichten, dass Journalismus mit der Digitalisierung nicht an Wert verliert, sondern gewinnt. Es ist eben nicht egal, woher eine Nachricht stammt - ob von einem anonymen Blog oder dem ZDF, das eine Abteilung zur Verifizierung von Nachrichten und Bildern betreibt.

Das heimliche Hauptargument gegen den Rundfunkbeitrag ist ja nicht, dass er so ungerecht ist. Sondern dass der Mensch lieber beschenkt als abkassiert wird. Nur: Journalismus und qualitätsvolle Unterhaltung kosten Geld - das gilt nicht bloß für das öffentlich-rechtliche Programm. Im Grunde wissen das auch jene, die über den "Tatort" schimpfen, aber "Tagesschau"-News auf dem Handy lesen. Oder jene Gebührenkritiker, die sich die Verkündung des Karlsruher Urteils live auf Phoenix angeschaut haben.

Eines aber hat das Karlsruher Gericht klargestellt: Die Sender haben vor allem den Auftrag, hochwertige Information zu liefern; das Sensationelle und Populäre dürfe nicht zu sehr im Vordergrund stehen. Da sind nun dringend die Intendanten gefragt.

© SZ vom 19.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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