Richterbund:Bessere Besoldung in der Rechtssprechung gefordert

Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

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Schwerin (dpa/mv) - Der Richterbund hat sich der Kritik der Gewerkschaften an der geplanten Änderung des Besoldungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern angeschlossen. Nur wenige Richter in den unteren Erfahrungsstufen würden davon profitieren. „Wertschätzung für langjährige Dienste daher Fehlanzeige“, beklagte der Richterbund in einer am Donnerstag in Schwerin verbreiteten Mitteilung. Die Landesregierung betreibe weiterhin Besoldungspolitik nach Kassenlage, obwohl ein solches Vorgehen schon vor Jahren als nicht verfassungskonform eingestuft worden sei.

Finanzminister Heiko Geue (SPD) hatte am Dienstag angekündigt, die Besoldung im Beamtenbereich für Berufseinsteiger und Beamte mit Kindern zusätzlich aufzustocken. Das Land reagiere mit den Änderungen, von denen etwa 17.500 Beamte im Land profitierten, auf bisherige und bevorstehende Erhöhungen des Bürgergeldes. Trotz der geplanten Übertragung des Tarifabschlusses der Länder vom 9. Dezember auf den Beamtenbereich habe in Mecklenburg-Vorpommern ohne weitere Maßnahmen der erforderliche Lohnabstand nicht mehr gewahrt werden können.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der DGB hatten beklagt, dass Mecklenburg-Vorpommern selbst mit den angekündigten Änderungen im Besoldungsranking der Länder weiterhin hinten liege.

Nach Angaben des Richterbundes verharrt die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Mecklenburg-Vorpommern, wie im gesamten Bundesgebiet, am unteren Ende der Einkommensskala ihrer Kollegen in Europa. „Rechtsanwaltskanzleien zahlen Berufseinsteigern heute das Mehrfache dessen, was sie als Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten verdienen. Den Herausforderungen des Generationenwechsels ist die Justiz so nicht gewachsen“, warnte der Richterbund. So werde es nicht gelingen, genügend qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen und der Rechtsstaat blute aus.

© dpa-infocom, dpa:231221-99-377795/2

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