Das neue Wahlgesetz, soeben im Bundestag von CDU/CSU und FDP serviert, ist eine Zumutung. Das mag ein kleines Beispiel zeigen: Nehmen wir an, ein Gast sitzt im Lokal und hat eine Leberknödelsuppe bestellt. Die kommt dampfend auf den Tisch, aber die Knödel sind steinhart und die Brühe ist ungenießbar. Der Gast lässt die Suppe zurückgehen. Es dauert ziemlich lange, bis dann ein neuer Teller serviert wird: Darin schwimmen wiederum die alten Leberknödel, jetzt aber zerkleinert; ansonsten ist die Suppe neu gesalzen und es schwimmt frischer Schnittlauch darin.

Die Regierung Merkel geht mit dem Wahlrecht so um wie der Wirt mit der Suppe - schlimmer noch, sie nimmt nicht mal frischen Schnittlauch. Das Bundesverfassungsgericht hatte das alte Wahlgesetz vor über drei Jahren für widersinnig, für willkürlich, für verfassungswidrig - also für ungenießbar erklärt. Weil das Gericht wollte, dass der Gesetzgeber sich besondere Mühe gibt, hat es ihm drei Jahre Zeit gegeben dafür, ein neues Gesetz zu machen.
Lange nach Ablauf der gesetzten Frist haben nun die Regierungsparteien ein Wahlgesetz beschlossen, das keine Spur dieser Mühe erkennen lässt. Es ist gar kein neues Recht, sondern nur das nachgewürzte alte. Zwar ist das negative Stimmgewicht nicht mehr ganz so negativ wie bisher; aber noch immer ist die widersinnige Konstellation nicht ausgeschlossen, dass mehr Stimmen zu weniger Sitzen im Parlament führen können.
Ein Wahlgesetz ist der Kern der Demokratie, ihr Alpha und Omega. Es muss also so sein, dass alle Parteien zustimmen können. Die Regierungsparteien haben sich nicht bemüht, auch nicht um diese Zustimmung. Das neue Wahlrecht ist so verfassungswidrig wie das alte.