Reform:Bundestag verschärft Sexualstrafrecht

Nein heißt jetzt Nein. Künftig zählt es bereits als Vergewaltigung, wenn sich ein Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt.

Der Bundestag hat eine deutliche Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Damit macht sich künftig nicht nur strafbar, wer sexuelle Handlungen mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt, sondern es reicht bereits aus, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt.

Obwohl sie den nun verankerten Grundsatz "Nein heißt Nein" teilen, stimmten Grüne und Linke der Gesetzesreform nicht als Ganzes zu. Der Grund: Auf Drängen der Union war ein neuer Straftatbestand von sexuellen Übergriffen aus Gruppen heraus eingeführt worden. Grüne und Linke halten das für verfassungswidrig, wie sie in der Debatte im Bundestag betonten.

Empört zeigten sich die Oppositionsparteien auch darüber, dass auf der Druck der Union am Montag, also quasi in letzter Minute, der Grundsatz "Nein heißt Nein" im Aufenthaltsrecht implementiert wurde. Danach können Asylbewerber künftig nicht nur abgeschoben werden, wenn sie wegen schwerer Straftaten verurteilt werden, sondern auch bei Verstößen gegen sexuelle Selbstbestimmung.

Sexualstrafrecht
:Die heikelsten Punkte der "Nein heißt Nein"-Reform

Was ist Vergewaltigung? Der Bundestag will das strenger regeln. Kritiker fürchten eine Schwemme von Falschanzeigen und Probleme vor Gericht. Doch das Elend der Opfer wiegt schwerer.

Analyse von Constanze von Bullion

Nach der Abstimmung über das Gesetz im Bundestag will sich nun der Bundesrat nach der Sommerpause mit dem Entwurf befassen.

© SZ.de/gal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: