Rechtslage:Operieren auf riskantem Terrain

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Ein Urteil des BGH zur Manipulation bei der Organvergabe hat viele Ärzte verunsichert.

Von Christina Berndt

Der Begriff "Halbgötter" war für diese Ärzte noch zu wenig. Früher waren Transplantationschirurgen noch die Helden ihrer Disziplin, gottgleiche Wesen, die aus dem Tod heraus neues Leben schenkten. Doch inzwischen plagen Nachwuchssorgen die Branche. "Das Ansehen der Transplantationsmedizin hat stark gelitten", sagt Richard Viebahn, Transplantationschirurg an der Universität Bochum und Vorsitzender der Ethikkommission in der Deutschen Transplantationsgesellschaft. "Bis 2012 hatten wir eine Erfolgsgeschichte, wir konnten vielen, vielen Menschen helfen." Diese Zeiten sind jetzt vorbei.

Seit der Skandal um manipulativ beschaffte Spenderorgane vor fünf Jahren die Transplantationsmedizin erschüttert hat, liegt das Selbstbewusstsein der Chirurgen in Stücken. "Abgesehen von einzelnen schwarzen Schafen sind das alles Kollegen, die sich Tag und Nacht um ihre schwerstkranken Patienten gekümmert haben", sagt Viebahn. "Die Hauptleidtragenden sind sicher die Patienten. Aber die ehrlichen Kollegen, die ihre Arbeitsjahre auf den Stationen verbracht und sich mit großem Engagement eingesetzt haben, sind ebenfalls schlecht dran. Das ist eine sehr frustrierende Erfahrung." Da ist es nicht überraschend, dass junge Ärzte den Weg, der ihnen pausenlose Rufbereitschaft und großen körperlichen Einsatz abverlangt, nur noch selten beschreiten wollen. Denn statt gefeiert zu werden, müssen sich diese Chirurgen heutzutage rechtfertigen für ihre Zunft.

Zum Ansehensverlust kommt aber noch ein weiteres gravierendes Problem hinzu: Die Chirurgen verstoßen gegen Recht und Gesetz - selbst wenn sie sich an die bestehenden Richtlinien der Bundesärztekammer halten, stellte Ende Juni der Bundesgerichtshof (BGH) fest. Das Gericht bestätigte in seiner Entscheidung das Urteil gegen den früheren Leiter des Göttinger Transplantationsprogramms. Das Landgericht Göttingen hatte den heute 50 Jahre alten Mediziner freigesprochen, obwohl die Richter es als erwiesen ansahen, dass der Chirurg Akten manipuliert hatte, um seine Patienten bei der Organvergabe zu bevorzugen. Er hatte manche kränker erscheinen lassen, als sie in Wirklichkeit waren, und so schneller eine Spenderleber für sie erhalten. Andere Patienten von anderen Kliniken wurden dadurch benachteiligt.

Es gebe aber keine juristische Handhabe gegen dieses "moralisch verwerfliche" Vorgehen, urteilte das Gericht. Beides bestätigte der BGH: Der Senat empfinde die offenbar bundesweit geübte Praxis als "furchtbar", sie sei eine "Katastrophe für das Ansehen der deutschen Medizin".

Doch zugleich erteilte der Gerichtshof dieser Medizin einen weiteren Schlag: Das bisherige System sei zum Teil verfassungswidrig. Es gehe nicht an, dass Alkoholkranke den Transplantationsrichtlinien zufolge sechs Monate trocken sein müssen, bevor sie das Recht auf eine neue Leber haben. Das verstoße gegen den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz. Die Bundesärztekammer verweist hingegen darauf, dass Alkoholkranke der neuen Leber oft schnell wieder Schaden zufügen und die Tabletten nicht regelmäßig nehmen, die deren Abstoßung verhindern sollen. Der BGH-Spruch sei lebensfremd, meinen deshalb viele Mediziner.

Die Transplanteure fühlen sich nun in einem Dilemma: Entweder sie verstoßen gegen die Richtlinien ihrer Zunft oder gegen die Verfassung. Am Universitätsklinikum Leipzig, das 2012 ebenfalls in den Transplantationsskandal verstrickt war und wo die Führungsspitze des Lebertransplantations-Programms daraufhin ausgetauscht wurde, will man auf keinen Fall gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer verstoßen: "Es ist wichtig, dass wir uns alle penibel an diese Regeln halten", sagt Wolfgang Fleig, der Ärztliche Direktor. "Diese Devise können wir nicht umwerfen, nur weil der BGH juristische Fragen aufgeworfen hat." Solange diese Fragen nicht juristisch abschließend geklärt seien, werde nach den aktuellen Richtlinien arbeiten.

Welche Regeln gelten nun? Mit dem Richterspruch lässt sich vieles rechtfertigen

Auch andere befragte Kliniken handeln nach dieser Devise. Nicht negativ aufzufallen, klar, transparent, vertrauenswürdig zu agieren - das sehen sie als die einzige Chance, Vertrauen für die Transplantationsmedizin zurückzugewinnen. Der Skandal sei somit auch heilsam gewesen, sagt Viebahn. "Viele Kollegen haben begriffen, dass sie sich an die Regeln halten müssen."

Doch es gibt auch andere. Zuletzt fielen mehrere Kliniken dadurch auf, dass sie Vorwürfe gegen ihre Programme nicht akzeptierten. Die für die Kontrolle der Transplantationsmedizin zuständige Prüfungs- und Überwachungskommissionen hatte an mehreren Zentren Verstöße gegen die Richtlinien moniert, doch die Kliniken etwa in München-Großhadern, Hamburg und Essen beharren darauf, richtig gehandelt zu haben. Die Branche ist so zerstritten wie nie zuvor. Und mit dem BGH-Urteil lässt sich nun vieles rechtfertigen.

Eine gemeinsame Linie ist wohl erst möglich, wenn das System auf neue Füße gestellt wird, wenn es einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Kritiker wie der Patientenschützer Eugen Brysch fordern deshalb ein staatliches Transplantationsinstitut. Es soll die Regeln juristisch einwandfrei festlegen und deren Einhaltung kontrollieren. Denn, so klein die Transplantationsmedizin auch ist: Sie rührt an die ganz großen Fragen der menschlichen Existenz. Nicht zuletzt an diese: Wer darf leben? Und was ist Gerechtigkeit?

© SZ vom 11.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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