Im Prozess um die rechtsextreme Terror-Vereinigung "Revolution Chemnitz" hat das Oberlandesgericht Dresden Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie fünfeinhalb Jahren verhängt. Alle acht Angeklagten wurden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, der Rädelsführer zudem wegen deren Gründung. Fünf der Angeklagten mussten sich zudem wegen schwerem Landfriedensbruch verantworten. Einer von ihnen soll eine schwere Körperverletzung begangen haben, diese konnte aber keiner der Personen eindeutig zugeordnet werden. Mit den Strafmaßen folgte das Dresdner Oberlandesgericht zum Teil den Anträgen der Bundesanwaltschaft.
Die acht Angeklagten im Alter zwischen 22 und 32 Jahren sollen nach Auffassung der Anklage als Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" den rechtsradikalen Umsturz der Bundesrepublik angestrebt haben. Die Bundesanwaltschaft attestierte ihnen eine nationalsozialistische Gesinnung. Der Prozess am Oberlandesgericht Dresden hatte am 30. September 2019 begonnen und war trotz der Coronakrise zum Abschluss gebracht worden, da er bei einer Unterbrechung von mehr als zehn Tagen hätte neu aufgerollt werden müssen.
Die Gruppierung von Neonazis war im September 2018 in einem Chat entstanden. Anlass waren rassistische Kundgebungen in Chemnitz 2018, nachdem dort Ende August ein 35-Jähriger nach einer Auseinandersetzung mit Geflüchteten ums Leben kam.
"Revolution Chemnitz" hat aber eine Vorgeschichte, die weit über die Aufmärsche von Neonazis, Hooligans und AfD in Chemnitz hinausreicht. Mindestens eines der Mitglieder hatte bereits vor zehn Jahren vor Gericht gestanden: Tom W., einer der Köpfe der 2008 verbotenen rechtsradikalen Kameradschaft "Sturm 34".
Die Verteidigung hatte den Vorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung zurückgewiesen. "Es ging um die Gründung einer Chatgruppe", sagte Rechtsanwalt Marcel Börger. Die Beschuldigten hätten nur "dummes Geschwatze" von sich gegeben.