Rechtsextreme:Verboten, nicht bestraft

Die Polizei muss an Gruppen wie "Nordadler" dranbleiben.

Von Ronen Steinke

Schon zum vierten Mal in diesem Jahr hat Horst Seehofers Innenministerium ein Vereinsverbot gegen eine extremistische Gruppe ausgesprochen, und mit Ausnahme der schiitischen Hisbollah ging es immer gegen Rechtsextreme. Das Verbot ist ein scharfes Schwert, und es wird nun deutlich häufiger geschwungen als in den vergangenen Jahren.

Aber ist das jetzt viel? Es ist - leider - nicht viel, wenn man die Größe des Problems betrachtet. Das ist nämlich auch erheblich gewachsen. Es ist heute so virulent wie lange nicht, die Gruppe "Nordadler", die am Dienstag verboten worden ist, steht exemplarisch für zahlreiche rechtsextreme Hetzgruppen, die sich im Kontext der rassistischen Mobilisierung gegen Asylsuchende 2015 und danach gründeten.

Und so ein Vereinsverbot ist - leider - auch nicht viel, gemessen an der Wirksamkeit dieses Mittels. Es ist nur ein Schritt auf einem langen Weg. Wird ein Verein wie "Nordadler" verboten, weil seine Mitglieder in ihrem Chat hetzen und sich in Rassenwahn ergehen, ist damit noch keine Strafe für die Mitglieder verbunden. Deshalb wurde am Dienstag auch niemand festgenommen. Stattdessen konnte der Kopf der Gruppe sogar ein Interview im NDR geben. Seine Leute machen weiter, nun in anderen Gruppen. Die Polizei muss dranbleiben.

© SZ vom 24.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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