Polen:Unruhestand

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Polens Arbeitsgericht kippt ein Gesetz, das Uniformträgern pauschal die Rente kürzt, die schon zu kommunistischen Zeiten tätig waren. Jeder einzelne Fall müsse separat betrachtet werden, finden die Richter.

Von Florian Hassel, Warschau

Es war ein Flagschiffgesetz der nationalpopulistischen Regierungspartei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS): Am 16. Dezember 2016 beschloss die Koalition, allen polnischen Polizisten und Geheimdienstmitarbeitern, Zöllnern und Grenzbeamten, Feuerwehrleuten oder Leibwächtern, die schon zu kommunistischen Zeiten "im Dienst für den totalitären Staat" gestanden hatten, werde die Rente gekürzt.

Wenn etwa das die Akten des ehemaligen Regimes verwaltende Institut für nationales Angedenken (IPN) bestätigte, ein Polizist mit 27 Dienstjahren im demokratischen Polen habe zuvor in der Endphase der kommunistischen Volksrepublik bis Mitte 1990 bereits neun Monate in Uniform gedient, kürzte die Rentenkasse seine Bezüge von 4500 auf 2000 Zloty (449 Euro). Insgesamt wurde über 43 000 Pensionierten die Rente gekürzt, überschlug die Föderation der Vereinigungen von Uniformträgern (FSSM).

Anwälte und Richter zweifelten an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes von Beginn an. Erst recht, weil Zehntausende derer, denen ab 2017 die Rente zusammengestrichen wurde, schon zu Beginn des demokratischen Polen überprüft worden waren, ob sie zu kommunistischen Zeiten massiv gegen die Bürgerrechte verstoßen hatten. Polens Bürgerrechtskommissar und polnische Gerichte riefen das Verfassungsgericht und das Arbeitsgericht beim Obersten Gericht (SN) an, um das Gesetz für ungültig erklären zu lassen. Dessen soziale Folgen machten nur selten Schlagzeilen: Etwa im Herbst 2019, als sich das früher beim Geheimdienst arbeitende Rentnerehepaar Wiesław und Józefa R. umzubringen versuchte, weil es nach der Kürzung seiner Renten tief in Schulden geraten war. Wiesław R. erschoss sich, seine Frau überlebte ihren Selbstmordversuch mit 200 Dosen Insulin.

Die Prüfung des Gesetzes wurde immer wieder hinausgeschoben. Polens Verfassungsgericht dient in der Regel nur noch als Entscheidungen der Regierung absegnendes Parteigericht. Im Falle der Rentenkürzungen für die Uniformträger aber hatte die eng mit der PiS verbundene Verfassungsgerichtspräsidentin Julia Przyłębska offenbar Bedenken, das Gesetz zu bestätigen - oder es aufzuheben: Zweieinhalb Jahre wurde ein Urteil immer wieder verschoben. Schließlich nahmen sich - anders als Przyłębska - noch unabhängig ernannte Richter am Obersten Gericht der Sache an.

Polens Justizminister-Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro versuchte, das für Mittwochmorgen angesetzte Urteil in letzter Minute zu verhindern: Er ließ beantragen, Józef Iwulski für befangen zu erklären. Der Vorsitzende der Arbeitskammer und einer der prominentesten Richter am Obersten Gericht diente in den 1970er Jahren in der Armee der kommunistischen Volksrepublik Polen, deshalb sollte er nun von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Ziobros Antrag wurde abgelehnt, Iwulski verkündete im Namen einer siebenköpfigen Richterkammer, das Gesetz zur pauschalen Rentenkürzung sei rechts- und verfassungswidrig.

Zwar habe ein demokratischer Staat das Recht, mit einem früheren, undemokratischen Regime abzurechnen. Vor einem Gericht aber stehe "ein konkreter Mensch". Eine pauschale Abstrafung all derer, die unter diesem Regime gedient hätten, sei rechtswidrig. Jede Entscheidung über eine Rentenkürzung müsse einzeln "auf Grundlage aller Umstände des Falles" und der "individuellen Taten unter Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen" getroffen werden, begründete Iwulski das Urteil. "Wir können nicht wie ein totalitärer Staat handeln, der keinerlei Regeln beachtete und keinerlei individuelle Rechte auf einen gründlichen und gerechten Prozess", kritisierte Iwulski die Urheber des aufgehobenen Gesetzes. Das Urteil der obersten Richter werde zweifellos "Bedeutung in vielen tausend Verfahren haben".

Das ist noch zurückhaltend ausgedrückt. Der FSSM zufolge sind bei polnischen Gerichten 27 000 Klagen gegen die unrechtmäßige Kürzung der Renten Uniformierter anhängig. Die Kürzungen müssten rückgängig gemacht, das Geld nachträglich ausgezahlt werden, plus Zinsen und möglicher Entschädigungen. Freilich steht nicht fest, ob die Regierung das Urteil auch beachtet: Möglich ist etwa, dass Justizminister-Generalstaatsanwalt Ziobro das Verfassungsgericht auffordert, seinerseits das Urteil von Richter Iwulski und seinen Kollegen für verfassungswidrig zu erklären.

© SZ vom 18.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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