Parteien:Fast 200 000 SPD-Mitglieder haben bereits abgestimmt

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Berlin/Nürnberg (dpa) - Fast 200 000 SPD-Mitglieder haben bis Freitag über den Koalitionsvertrag mit der Union abgestimmt. Damit ist die Mindestbeteiligung von 20 Prozent der insgesamt 475 000 Mitglieder bereits um das Doppelte übertroffen.

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Berlin/Nürnberg (dpa) - Fast 200 000 SPD-Mitglieder haben bis Freitag über den Koalitionsvertrag mit der Union abgestimmt. Damit ist die Mindestbeteiligung von 20 Prozent der insgesamt 475 000 Mitglieder bereits um das Doppelte übertroffen.

Auch die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Votum sind ausgeräumt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte einen Eilantrag zum Stopp der Abstimmung für unzulässig. Die Entscheidungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten werde durch den Mitgliederentscheid nicht beeinträchtigt, hieß es zur Begründung. (AZ 2 BvQ 55/13)

SPD-Chef Sigmar Gabriel zeigte sich bei der Abgabe seiner Stimme in Goslar sicher, dass die SPD-Mitglieder den Weg für die Koalition frei machen werden. Erheblicher Widerstand kommt allerdings von den Jungsozialisten, deren Bundeskongress in Nürnberg am Freitag begann.

Die Abstimmung per Post läuft bereits seit Anfang der Woche. Am Freitag erhielten die letzten der rund 475 000 SPD-Mitglieder ihre Unterlagen. Am 14. Dezember soll das Ergebnis verkündet werden. Dass bis Freitag um 12.00 Uhr bereits 200 000 Stimmen im SPD-Postfach in Leipzig eintreffen würden, hätte kaum jemand in der Partei erwartet.

Die Entscheidung aus Karlsruhe kam dagegen nicht überraschend. Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart blieb in den vergangenen Wochen mit seinen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Mitgliederentscheid alleine. Das Ergebnis der Befragung komme einer Weisung an die Parlamentarier nahe - auch wenn es für die Abgeordneten nicht formell verbindlich sei, argumentierte er. Das könne einen Konflikt zum Grundsatz des freien Mandats im Grundgesetz bedeuten.

Das Bundesverfassungsgericht widersprach dieser Auffassung. „Die politische Einbindung des Abgeordneten in Partei und Fraktion ist verfassungsrechtlich erlaubt und gewollt“, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Parteien dürften den parlamentarischen Willensbildungsprozess grundsätzlich autonom vorbereiten. Es sei nicht erkennbar, dass der Mitgliederentscheid für die Abgeordneten Verpflichtungen mit sich bringe, die über die bereits bestehende Fraktionsdisziplin hinausgehen. Eine Verfassungsbeschwerde ist nach Auffassung der Richter gar nicht erst zulässig, weil es sich bei dem Mitgliederentscheid nicht um einen staatlichen Akt handele.

Auf Regionalkonferenzen der SPD gab es bisher überwiegend Zustimmung zum Koalitionsvertrag. Gabriel sagte am Freitag, er glaube an ein gutes Ergebnis. Eine genaue Prognose wagte er aber nicht. „Ich habe keine Glaskugel zu Hause. Warten wir einfach noch mal eine Woche, dann wissen wir es.“

Der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz (SPD), warb für eine große Koalition im Bund auch mit Blick auf Europa. „Um Anträge auf europäischer Ebene durchsetzen zu können, brauche ich zwei Dinge: Eine Mehrheit im Europaparlament und eine sozialdemokratische Mehrheit im Europäischen Rat“, sagte Schulz beim Juso-Bundeskongress. Deshalb halte er eine sozialdemokratische Regierungsbeteiligung im Bund „für eine ganz wichtige Sache auf dem Weg zur Veränderung der EU“.

„Der vorliegende Vertrag zeigt, dass mit dieser Union kein Politikwechsel möglich ist. Deshalb können wir ihm nicht zustimmen“, heißt es jedoch in einem Antrag, den acht Landesverbände unterstützen - darunter auch der traditionell links ausgerichtete bayerische Landesverband. „Im Koalitionsvertrag fehlen gerade für junge Menschen viele wichtige Punkte“, sagte Bayerns Juso-Chef Philipp Dees. Die Bafög-Reform sei nicht enthalten, die Zukunft der beruflichen Ausbildung nur vage formuliert.

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