Parteien:Experte: Zwang zur deutschen Sprache verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Zuwanderer können nach Einschätzung eines Verfassungsrechtlers nicht dazu gezwungen werden, daheim in der Familie deutsch zu sprechen.

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Karlsruhe (dpa) - Zuwanderer können nach Einschätzung eines Verfassungsrechtlers nicht dazu gezwungen werden, daheim in der Familie deutsch zu sprechen.

Eine „verbindliche Rechtspflicht“ wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig, sagte der Staatsrechtsprofessor Joachim Wieland der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe.

Wieland zufolge stellt ein reiner Appell an Zuwanderer keinen Verfassungsverstoß dar. Ein rechtlicher Zwang zur deutschen Sprache sei hingegen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre. „Das wäre dann so, als wollte man den Menschen vorschreiben, welche Kleidung sie zu tragen haben“, sagt Wieland, der in Speyer Staatsrecht lehrt.

Die vom Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung wäre Wieland zufolge dann betroffen, wenn etwa „Sprachwächter“ die Einhaltung dieser Rechtspflicht in den Wohnungen kontrollieren würden. „Es gibt mildere Mittel für den Staat, um seine Ziele zu erreichen“, fügte Wieland hinzu und nannte als Beispiel Sprachkurse.

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