Öffentlicher Dienst:Stasi-Überprüfung verlängert

Bestimmte Gruppen des Öffentlichen Dienstes und von Mandatsträgern sollen auch künftig auf frühere Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit überprüft werden. Das Bundeskabinett verlängerte am Mittwoch mit einer Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes die Prüfung auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für die Stasi bis Ende 2030. Die bisherige Regelung reichte bis Ende 2019. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) sagte: "Nicht zuletzt aus Respekt vor den Opfern der SED-Diktatur ist eine Überprüfung möglicher informeller Mitarbeiter weiterhin notwendig und wichtig." Im Jahr 2018 gab es 167 Anträge auf Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst und 446 Anträge auf Überprüfung von Mandatsträgern.

© SZ vom 16.05.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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