NSU-Prozess:Showdown im NSU-Prozess verschoben

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Die Angeklagte Beate Zschäpe setzt sich am 10. Januar im Verhandlungssaal im Oberlandesgericht in München zwischen ihre Anwälte Hermann Borchert (links) und Mathias Grasel. (Foto: Peter Kneffel/dpa)
  • Die Befangenheitsanträge von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben im NSU-Prozess bleiben ohne Erfolg - der nächste Antrag ist bereits angekündigt.
  • Das Zerwürfnis zwischen Zschäpes Verteidigern ist am Mittwoch zunächst kein Thema vor Gericht.
  • Eine Entscheidung über den Antrag auf Entpflichtung der Verteidiger Heer, Stahl und Sturm steht noch aus.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Nach fast dreiwöchiger Unterbrechung ist der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München am Mittwoch fortgesetzt worden. Zuvor waren mehrere Befangenheitsanträge der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gegen den Vorsitzenden und einen beisitzenden Richter abgelehnt worden. Die Ankündigung eines weiteren Ablehnungsantrags von Wohlleben gegen die restlichen drei Richter des Senats führte am Mittag gleich zur nächsten Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zum Folgetag.

NSU-Prozess
:"Eine Unverschämtheit" - Zschäpes Verteidiger im Clinch

Der Streit unter den Anwälten der Angeklagten im NSU-Prozess wird schärfer: Es geht um die Verletzung der Schweigepflicht - und letztendlich um Zschäpes Vertrauen.

Von Wiebke Ramm

Das Zerwürfnis zwischen den beiden Verteidigerteams von Zschäpe, das zuletzt hinter den Kulissen für Wirbel gesorgt hatte, war am Mittwoch kein Thema im Gerichtssaal. Zschäpe sprach wie gewohnt kein Wort mit ihren langjährigen Verteidigern Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer und Anja Sturm, und würdigte sie auch keines Blickes. Dass allerdings auch Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert seine drei Kollegen ignorierte, war durchaus ungewöhnlich.

Hintergrund des Zerwürfnisses ist, dass Zschäpe am Freitag in einem Schreiben an den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl mehrere Befangenheitsanträge zurücknahm, die Heer, Stahl und Sturm in ihrem Namen gestellt hatten. Übrig blieb lediglich ein Ablehnungsantrag von Zschäpe gegen Richter Götzl, der allerdings keinen Erfolg hatte.

Zschäpe hatte in ihrem Brief an Götzl behauptet, die Befangenheitsanträge seien ohne ihr Wissen gestellt worden. Heer, Stahl und Sturm widersprachen in einem Schreiben an das Gericht dem Vorwurf, sie hätten ohne Absprache gehandelt. In ihrem Schreiben legten sie die Kommunikation mit Zschäpes weiterem Verteidiger Mathias Grasel offen. Nach Darstellung von Heer, Stahl und Sturm hatte Zschäpe entweder doch ihre Zustimmung zu den Anträgen gegeben und behauptete nun wahrheitswidrig das Gegenteil - oder Grasel hatte erklärt, Zschäpe sei mit den Anträgen einverstanden, ohne sie tatsächlich gefragt zu haben. Borchert und Grasel warfen Heer, Stahl und Sturm daraufhin vor, durch die Wiedergabe von Gesprächsinhalten zwischen Grasel und ihnen die Schweigepflicht verletzt zu haben.

Als Konsequenz aus dem Vorgang haben die Verteidiger Heer, Stahl und Sturm bereits am Sonntag ihre Abberufung als Zschäpes Pflichtverteidiger beantragt. Eine Entscheidung über den Entpflichtungsantrag stand am Mittwoch noch aus. Dass er Erfolg haben wird, ist unwahrscheinlich. Auch Zschäpe hat bereits mehrfach versucht, die drei Verteidiger loszuwerden. Keiner ihrer Versuche hatte Erfolg.

Am Donnerstag soll der Prozess fortgesetzt werden.

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