Die Bundesanwaltschaft hat eine Entscheidung gefällt, die nicht souverän ist. Sie hat eine Entscheidung gefällt, die Bürgerrechte beleidigt. Sie hat die Ermittlungen wegen der massenhaften Überwachung deutschen Telekommunikationsverkehrs durch den US-Geheimdienst NSA eingestellt. Das ist eine grundrechtsfeindliche Entscheidung.
Das Grundgesetz sagt, "in keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden". Zum Wesen der US-Spionage gehörte und gehört es aber, vom Wesen des Fernmeldegeheimnisses, von der informationellen Selbstbestimmung, vom Datenschutz und dem Recht auf Vertraulichkeit und auf Integrität informationstechnischer Systeme nichts mehr übrig zu lassen. Die Bundesanwaltschaft hat erklärt, die US-Spionage sei nicht "gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland"gerichtet. Das ist eine schiefe Begründung; sie hätte sagen müssen: Die NSA-Spionage war nicht gegen die Interessen der deutschen Geheimdienste gerichtet - weil diese ja mit der NSA kooperiert haben. Die US-Spionage war aber gegen die deutschen Bürgerinnen und Bürger gerichtet. Will die Bundesanwaltschaft wirklich sagen, dass die Grundrechte der Bürger nicht zu den geschützten deutschen Interessen zählen?
Die Einstellung demonstriert die wächserne Nase des politischen Strafrechts. Die Strafverfolger drehen und kneten diese Nase, wie es ihnen gerade passt.