NSA-Affäre:Wie die Opposition Snowden nach Deutschland holen will

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Linke und Grüne reichen Klage gegen die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Sie wollen Klarheit in Sachen Snowden und sind zuversichtlich, dem Whistleblower den Weg nach Deutschland ebnen zu können - vor allem aus zwei Gründen.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Es ist eine Klage wegen unterlassener Hilfeleistung, die Linke und Grüne jetzt nach langen Vorbereitungen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Das macht schon deutlich, dass die Aussichten dieser Klage nicht so leicht einzuschätzen sind.

Es geht um den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Alle Parteien haben beschlossen, dass US-Whistleblower Edward Snowden als Zeuge vor dem Ausschuss gehört werden soll. Nur wo, darüber gibt es Streit.

Die schwarz-rote Bundesregierung und die sie stützenden Fraktionen im Ausschuss wollen Snowden auf keinen Fall in Deutschland hören. Sie fürchten diplomatische Verwicklungen mit den USA. Das Staatswohl sei gefährdet, heißt es.

Linke und Grüne aber wollen ihn in jedem Fall in Berlin als Zeugen vor dem Ausschuss sehen. Das sei das ordentliche und rechtmäßige Verfahren. Und käme dem Auftrag des Ausschusses nach, öffentlich den NSA-Skandal aufzuklären.

Snowden will sich ebenfalls nur in Deutschland verhören lassen. Verlangt aber sicheres Geleit. Er will schließlich nicht an die USA ausgeliefert werden, sobald er deutschen Boden betritt. Seine Sicherheit will die Bundesregierung bisher nicht garantieren.

Die Opposition ist der Auffassung, dass die Bundesregierung ihrer Plicht nach Amtshilfe nicht nachkommt. Sie habe es sogar in einer Stellungnahme ungefragt abgelehnt, Snowden nach Deutschland zu holen. An diesem Freitag hat Regierungssprecher Steffen Seibert erklärt, dass sich an dieser Haltung nichts geändert habe.

Werden die deutsch-amerikanischen Beziehungen durch den Ort belastet?

In Kenntnis dieser Stellungnahme haben Union und SPD Snowden bisher nicht nach Deutschland geladen, sondern ihm lediglich angeboten, ihn direkt oder per Videoschalte in Moskau oder in einem Drittland anzuhören.

Die Klage, die von der Frankfurter Rechtswissenschaftlerin Astrid Wallrabenstein als Prozessbevollmächtigte der Opposition vorbereitet wurde, hält sie aus zwei Gründen für Erfolg versprechend. Zum einen sieht sie vor dem Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung und die Ausschussmehrheit in der Beweislast. Sie müssten dort stichhaltig belegen, weshalb sie Ausschuss- und Minderheitenrechte einschränkt. Ein klarer Vorteil im Verfahren.

Der zweite Grund bezieht sich auf das Hauptargument der Regierung, dass die deutsch-amerikanischen Beziehungen belastet werden könnten, wenn Snowden in Deutschland aussagen würde. Die Frage werde also sein, "warum der Ort der Befragung die Beziehungen belasten kann", stellt Wallrabenstein in den Raum. Daran, dass er gehört werden soll, könne es nämlich keinen Zweifel geben. Der Beschluss dazu sei im Ausschuss einstimmig gefallen.

Wie die Regierung begründen will, dass allein der Ort der Befragung das Verhältnis zu den USA so exorbitant belasten kann, dass sie lieber Rechte des Ausschusses beschneidet, "dafür reicht meine Phantasie nicht aus", sagt die Juristin. Bisher habe die Regierung darauf keine triftige Antwort geben können.

Allerdings: Bisher ist die Regierung vom Ausschuss auch nicht um Amtshilfe gebeten worden. Und die Ausschussmehrheit hat sich in ihren Beschlüssen auch nicht festgelegt, Snowden niemals in Deutschland hören zu wollen. Sondern immer lediglich für den einen Ladungstag eine Befragung in Deutschland abgelehnt.

Das wirkt zwar alles wie ein abgekartetes Spiel zwischen Regierung und der Ausschussmehrheit von Union und SPD. Aber wie das vor Gericht ankommt, weiß im Moment niemand.

Selbst Wallrabenstein bekennt, dass ihr persönlich wichtiger wäre, was Snowden sagt, als wo er es sagt. Aber hier stünden die parlamentarischen Rechte der Opposition auf dem Spiel.

"Keinen dritten Weltkrieg anzetteln"

Die Grenzen sind durchaus fließend. Die Regierung ist zwar zur Amtshilfe verpflichtet. Aber sie "muss auch keinen dritten Weltkrieg anzetteln, um Snowden nach Deutschland zu holen", sagt Wallrabenstein.

Am Donnerstagabend ist die Klage dem Gericht vorab per Fax zugegangen. Das Einschreiben müsste am Wochenende eintreffen. Linke und Grüne hoffen jetzt auf ein zügiges Verfahren, damit eine Entscheidung nicht erst fällt, wenn der Ausschuss seine Arbeit abgeschlossen hat. Auf eine Eilentscheidung aber wollen sie vorerst verzichten. Sie ziehen eine gut begründete Entscheidung in der Sache vor. Einen Eilantrag behalten sie sich für den Fall vor, dass das Verfahren nicht vorankommt.

Das könnte dann auch daran liegen, dass die Bundesregierung sich mit ihrer Stellungnahme Zeit lässt, die das Bundesverfassungsgericht bald anfordern wird. Überraschend wäre das nicht.

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