Nordrhein-Westfalen:Muslimische Verbände scheitern vor Gericht

Lesezeit: 1 min

Islamrat und Zentralrat der Muslime haben keinen Anspruch auf eigenen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Sie sind "keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes", urteilt das Gericht in Münster.

Von Matthias Drobinski, München

Die muslimischen Verbände Islamrat und Zentralrat der Muslime haben in Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf einen eigenen islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, der dem Religionsunterricht der christlichen Konfessionen gleichgestellt ist. Das Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster entschied am Donnerstag, die beiden Dachverbände seien "keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes". Sie besäßen keine "Sachautorität und -kompetenz für identitätsstiftende religiöse Aufgaben", die "bis hinunter zu den Moscheegemeinden Geltung" habe. Damit bleibt es bei dem 2012 von der rot-grünen Landesregierung eingeführten Modellversuch eines bekenntnisorientierten Islamunterrichts. Dort bestimmt ein Beirat die Lehrinhalte, ihn besetzen das Land und die islamischen Verbände paritätisch. Diese Vereinbarung gilt allerdings nur bis Anfang 2019.

Land und Verbände streiten seit fast 20 Jahren über den islamischen Religionsunterricht. Verschiedene Instanzen wiesen das Begehren der Verbände ab. 2005 verwies das Bundesverwaltungsgericht den Fall zurück nach Münster. 2016 nahm das Oberverwaltungsgericht Münster das Verfahren wieder auf. Gegen das jetzige Urteil kann keine Revision eingelegt werden, allerdings können die Kläger eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

Inzwischen ist aber Nordrhein-Westfalen den Verbänden faktisch entgegengekommen: Im Beirat können ihre Vertreter mitentscheiden, wenn es um Unterrichtsinhalte und die Einstellung von Lehrern geht. Im laufenden Schuljahr erteilen gut 200 Lehrkräfte an mehr als 230 Schulen fast 20 000 Schülern bis zur zehnten Klasse diesen Unterricht. Das Modell gilt weithin als erfolgreich, auch wenn der türkisch-islamische Moscheeverband Ditib seine Mitarbeit im Beirat ruhen lässt, seit Ditib-Imame im Verdacht stehen, in Deutschland lebende Türken bespitzelt zu haben. Die Verbände fordern dennoch, langfristig beim Religionsunterricht mit den christlichen Kirchen gleichgestellt zu werden.

Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sagte nach dem Urteil, auch die schwarz-gelbe Landesregierung wolle den bisherigen Islamunterricht weiterhin anbieten; die bisher "konstruktive Zusammenarbeit" mit dem Islamrat und dem Zentralrat der Muslime im Beirat werde weitergehen. Das Beiratsmodell müsse nun weiterentwickelt werden: "Künftig wird es auch darum gehen, den Islam noch mehr in seiner Vielfalt abzubilden", so die Ministerin. Bei fast 400 000 muslimischen Schülern in Nordrhein-Westfalen dürfe man auf diesen Unterricht nicht verzichten - mit staatlicher Aufsicht, erteilt in deutscher Sprache und mit in Deutschland ausgebildeten Lehrern.

© SZ vom 10.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: