Die Stichwahl bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen durfte von der schwarz-gelben Landesregierung nicht abgeschafft werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW am Freitag in Münster entschieden. Damit müssen im September 2020 die Bürger ein zweites Mal ins Wahllokal, wenn es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Bürgermeister oder Landrat gibt. Die Opposition wertete das Urteil als "schallende Ohrfeige" für die Regierung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Die nächsten Kommunalwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland sind Mitte September.
Nordrhein-Westfalen:Die Stichwahl bleibt bestehen
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