Neue Datenbank:Fragen und Antworten zu "Elena"

Lesezeit: 2 min

Seit einigen Monaten steht der "Elektronischer Entgeltnachweis" in der Kritik. Doch was steckt eigentlich hinter "Elena"?

Wolfgang Janisch

Seit dem 1. Januar sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelte zentrale Speicherstelle in Würzburg zu übermitteln. Das Verfahren nennt sich "Elektronischer Entgeltnachweis", kurz Elena. Seit einigen Monaten steht die zentrale Datenspeicherung in der Kritik.

Wozu dient Elena?

Die zentrale Einkommensspeicherung geht auf eine noch unter der rot-grünen Bundesregierung eingesetzte Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz" unter Vorsitz von Peter Hartz zurück. Erklärtes Ziel war die Entbürokratisierung: Laut Gesetzesbegründung stellen die rund drei Millionen Arbeitgeber in Deutschland jährlich etwa 60 Millionen Einkommensbescheinigungen in Papierform aus, die für Anträge auf bestimmte Sozialleistungen erforderlich sind, wie Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld. Dieser Aufwand sollte durch den elektronischen Abruf verringert werden. Allerdings bedeutet die Datenübermittlung im Monatsrhythmus aus Sicht von Kritikern für kleine und mittlere Unternehmen eher einen Zusatzaufwand.

Was wird in Würzburg gespeichert?

Übermittelt und gespeichert werden beispielsweise die Höhe des Einkommens, Beginn und Ende der Beschäftigung, Anschrift des Arbeitgebers sowie Angaben zu Besteuerung und Sozialversicherungsbeiträgen - und zwar bis zu fünf Jahre. Besonders in die Kritik geraten ist die Speicherung von Daten über Abmahnungen und Kündigungsgründe. Die ursprünglich vorgesehene Erfassung von Streik- und Aussperrungszeiten wurde zurückgenommen, sie werden nun als "sonstige Fehlzeiten" gespeichert.

Warum wird Elena kritisiert?

Haupteinwand ist, dass mit Elena eine zentrale Datensammlung mit hochsensiblen Angaben über 35 bis 40 Millionen Arbeitnehmern angelegt werde. Aus der FDP kommt der Vorschlag, die Daten nur im Bedarfsfall abzurufen und nicht massenhaft auf Vorrat zu speichern.

Ist der zentrale Datenspeicher sicher?

Die Datensätze werden dort in verschlüsselter Form gespeichert, und zwar nicht unter dem Namen des Beschäftigten, sondern unter einem Pseudonym. Der Zugriff ist nur nach dem sogenannten Zwei-Schlüssel-Prinzip zulässig: Der Beschäftigte muss die Daten mithilfe seiner individuellen Signaturkarte freigeben, auch der Mitarbeiter der Behörde, die die Daten abrufen will, muss über eine solche elektronische Legitimation verfügen. Kritiker warnen dennoch vor Missbrauchsmöglichkeiten - unter anderem, weil die Daten erst nach ihrem Eingang bei Elena verschlüsselt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte erst vor kurzem die Massenspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten beanstandet.

Wird die Klage deshalb erfolgreich sein?

Nicht automatisch. Bei den Vorratsdaten ging es um den Schutz des Fernmeldegeheimnisses, bei Elena steht wohl das "Datenschutz-Grundrecht" auf informationelle Selbstbestimmung im Mittelpunkt. Das Bundesverfassungsgericht hält das Anlegen eines Datenpools auf Vorrat grundsätzlich für möglich, macht aber zugleich strenge Vorgaben hinsichtlich der Datensicherheit sowie der Bestimmtheit der gesetzlichen Regelungen. Entscheidend ist, ob der Eingriff in die Grundrechte der Bürger verhältnismäßig ist. Der zentrale Datenspeicher müsste also erforderlich sein, um das angestrebte Ziel - hier den Bürokratieabbau - zu erreichen. Außerdem muss dieser Zweck umso dringlicher sein, je gravierender die Beeinträchtigung der Grundrechte ausfällt.

Was sind heikle Punkte bei Elena?

Aus den Daten - wenn man sie in Gesamtheit liest - lässt sich ein ziemlich detailliertes Bild der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen zeichnen. Problematisch könnte auch die lange Speicherfrist von bis zu fünf Jahren sein. Außerdem werden die Daten in einem zentralen Speicher erfasst, während die Telekommunikationsdaten dezentral bei den Providern erfasst werden sollten - was weniger Probleme für den Datenschutz aufwirft.

© SZ vom 01.04.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: