Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs:EU-Staaten wollen Hamas auf Terrorliste belassen

  • Die EU-Staaten erheben Einspruch gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die palästinensische Hamas von der EU-Terrorliste zu streichen.
  • Das Gericht hatte den Schritt mit Verfahrensgründen erklärt. Die Aufnahme der Hamas auf die Liste sei nicht auf Tatsachen gestützt gewesen.

EU-Staaten legen Berufung ein

Die EU legt Einspruch gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein, die palästinensische Hamas-Bewegung von der EU-Liste der Terrororganisationen zu streichen. Die EU-Außenminister hätten beschlossen, "gegen das Urteil zum Verbleib von Hamas auf der EU-Terroristenliste Berufung einzulegen", teilte eine Ratssprecherin mit.

Der Europäische Gerichtshof hatte Mitte Dezember die Auflistung der radikalislamischen Palästinenserorganisation auf der Terrorliste aus "Verfahrensgründen" für hinfällig erklärt.

Hamas seit 2001 auf der Terrorliste

Die EU hatte den militärischen Arm der Hamas im Dezember 2001 auf die Terrorliste gesetzt, 2003 folgte auch der politische Teil der Organisation. Der Europäische Gerichtshof entschied Ende des vergangenen Jahres, dass der Beschluss zur Aufnahme der Hamas nicht "auf Tatsachen gestützt" gewesen sei, die "in Entscheidungen zuständiger nationaler Behörden geprüft und bestätigt wurden". Er habe vielmehr auf Angaben beruht, "die der Presse und dem Internet entnommen sind".

Europas wirtschaftliche Strafmaßnahmen gegen die Bewegung blieben nach dem Urteil aber vorerst in Kraft, um im Falle eines Berufungsverfahrens "die Wirksamkeit etwaiger künftiger Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern zu gewährleisten". Die Europa-Richter betonten auch, dass sie sich nicht inhaltlich mit der Frage befasst hätten, ob die Hamas tatsächlich eine terroristische Organisation sei. Israel hatte die Entscheidung des Gerichts scharf kritisiert.

© Süddeutsche.de/AFP/fued - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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