Missbrauch:Kirche lehnt Haftung ab

Das Erzbistum Köln weist laut einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers den Schmerzensgeldanspruch einer Missbrauchsbetroffenen zurück und lehnt eine Amtshaftung der Kirche für das Handeln des Täters ab. Die heute 57-Jährige war die Pflegetochter des Priesters U., der 2022 wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. In ihrer Klageerwiderung schreiben die Anwälte des Bistums, dass die Missbrauchstaten in der Wohnung des Priesters begangen worden seien und ein Zusammenhang mit Dienstpflichten als Priester nicht ersichtlich sei. Die Frau fordert von der Erzdiözese 850 000 Euro Entschädigung, im System der kirchlichen Zahlungen in Anerkennung des Leids hatte sie 70 000 Euro erhalten. Der Schmerzensgeldprozess am Kölner Landgericht soll am 4. Juni beginnen.

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