Migration:Zukunft des abschiebebedrohten Afghanen weiter ungewiss

Lesezeit: 1 min

Keine Abschiebehaft: Der 20-jährige Afghane Asef N. (r.) steht mit drei Unterstützern auf dem Hinterhof des Amtsgerichts in Nürnberg. Foto: Roland Beck (Foto: dpa)

Nürnberg (dpa) - Der von Abschiebung bedrohte Afghane aus Nürnberg bleibt weiter auf freiem Fuß. Das Landgericht lehnte die Beschwerde der Regierung von Mittelfranken gegen einen Beschluss des Amtsgerichts ab. Auch dieses hatte eine Abschiebehaft verneint.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Nürnberg (dpa) - Der von Abschiebung bedrohte Afghane aus Nürnberg bleibt weiter auf freiem Fuß. Das Landgericht lehnte die Beschwerde der Regierung von Mittelfranken gegen einen Beschluss des Amtsgerichts ab. Auch dieses hatte eine Abschiebehaft verneint.

Die Regierung wollte erreichen, dass der 20-jährige Afghane bis Ende des Monats in Sicherungshaft kommt. „Die Kammer teilte die Auffassung des Amtsgerichts Nürnberg, wonach keine Haftgründe gegeben sind“, teilte ein Sprecher des Landgerichts mit.

Beim Versuch, den 20-Jährigen abzuschieben, war es am Mittwoch vor einer Berufsschule in Nürnberg zu Tumulten gekommen. Schüler hatten mit einer Sitzblockade und einer spontanen Demonstration versucht, die Abschiebung zu verhindern. Neun Polizisten wurden verletzt, fünf Menschen vorübergehend festgenommen.

Die Bundesregierung hatte am Donnerstag Abschiebungen nach Afghanistan nach einem schweren Terroranschlag in Kabul für viele Fällen vorerst ausgesetzt. Sie will Afghanen vorerst nur zurückschicken, wenn sie Straftäter oder sogenannte Gefährder sind - also Menschen, denen die Sicherheitsbehörden einen Terrorakt zutrauen. Das Gleiche gelte für Menschen, die „hartnäckig ihre Mitarbeit an der Identitätsfeststellung“ verweigerten.

Das gelte auch für den Afghanen, erklärte die Regierung von Mittelfranken. „Bis Frühjahr 2017 ist er seinen Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung gegenüber den zuständigen Ausländerbehörden in keiner Weise nachgekommen“, hieß es. „Er hat in dieser Zeit gegenüber den Ausländerbehörden weder einen Pass, noch eine Tazkira (das übliche Identitätsdokument in Afghanistan) vorgelegt, noch sich um entsprechende Papiere bemüht.“ Erst in diesem Frühjahr sei der Regierung bekannt geworden, dass er dem afghanischen Generalkonsulat die für den Passerwerb notwendige Tazkira vorgelegt habe.

Dagegen erklärte Anwalt Brenner, der 20-Jährige habe sehr wohl bei der Identitätsfeststellung mitgeholfen: „Mein Mandant hat mehrmals beim Konsulat in München vorgesprochen.“ Laut „Mimikri“ wurde dem 20-Jährigen vom Konsulat die Ausstellung eines Passes aber verweigert. Brenner sagte, erst in diesem Jahr hätten die afghanischen Behörden seinem Mandanten einen Reisepass ausgestellt. Diesen habe er vorlegt, als er im März eine Aufenthaltserlaubnis beantragt habe. Diese sei jedoch abgelehnt worden.

Sein Mandant wolle am Freitag eine Art Aufnahmeprüfung bei einem Ausbildungsbetrieb machen, sagte sein Anwalt. „Wir wollen den Weg, den er hier gegangen ist, fortsetzen.“ Er werde alle Rechtsmittel ausschöpfen, damit der Afghane in Deutschland bleiben könne. Als erstes wolle er eine Duldung beantragen. Denn sein Mandant sei weiter ausreisepflichtig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: