Berlin (dpa) - Ähnlich wie in der Schweiz müssen Flüchtlinge auch in Deutschland mitgebrachtes Bargeld unter Umständen abgeben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte der „Bild“-Zeitung zur Praxis in seinem Bundesland: „Asylbewerber werden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht. Barvermögen und Wertsachen können sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro sind und wenn ein Erstattungsanspruch gegen die Person besteht oder erwartet wird.“ Aus Baden-Württemberg hieß es, bisher sei Flüchtlingen in Einzelfällen Geld abgenommen worden.
Migration:Staat nimmt Flüchtlingen auch in Deutschland Bargeld ab
Berlin (dpa) - Ähnlich wie in der Schweiz müssen Flüchtlinge auch in Deutschland mitgebrachtes Bargeld unter Umständen abgeben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte der "Bild"-Zeitung zur Praxis in seinem Bundesland: "Asylbewerber werden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht. Barvermögen und Wertsachen können sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro sind und wenn ein Erstattungsanspruch gegen die Person besteht oder erwartet wird." Aus Baden-Württemberg hieß es, bisher sei Flüchtlingen in Einzelfällen Geld abgenommen worden.
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