Flüchtlingsgipfel:Gemeinde- und Städtebund: Schritte bei Flüchtlingsgipfel

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Bund und Länder haben bei einem Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt eine Grundsatzentscheidung vertagt. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat die beim Flüchtlingsgipfel in Berlin zugesagten Mittel als „Tropfen auf dem heißen Stein“ bezeichnet. Die für Rheinland-Pfalz angekündigten etwa 48 Millionen Euro seien zwar in der aktuellen Situation wichtig, teilte das Geschäftsführende Vorstandsmitglied Karl-Heinz Frieden am Donnerstag in Mainz mit. Die Kommunen bräuchten aber dringend eine langfristige Finanzierungsperspektive.

„Nur so kann versucht werden, schnell adäquate Unterkünfte zu schaffen, die auch im kommenden Jahr noch betrieben werden können.“ Frieden forderte „eine zukunftsfeste Migrationspolitik, kein ständiges Fahren auf Sicht“. Sonst würden die Folgekosten um einiges höher. „Richtig ist der Ansatz, den Zuzug zu begrenzen, die Verfahren zu beschleunigen, die Außengrenzen der EU besser zu schützen und eine gerechtere Verteilung innerhalb der EU anzustreben“, betonte das Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebunds.

Die vereinbarten Maßnahmen würden jedoch nicht zu einer kurzfristigen Entspannung führen und seien nur kleine Schritte zu einer notwendigen Wende in der Migrationspolitik. „Ein belastbares Konzept zur Umsetzung ist nicht erkennbar. Es bleibt abzuwarten, ob Deutschland und seine Regierung die notwendige Härte haben wird, diese richtigen Ziele gegenüber den anderen EU-Staaten, aber auch innerhalb Deutschlands zwischen den Ampelparteien, tatsächlich durchzusetzen.“

Der Vorsitzende des Städtetages Rheinland-Pfalz, David Langner, kritisierte, es sei leider in Berlin „wenig Neues diskutiert und beschlossen“ worden. „Die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels bleiben weit hinter unseren Erwartungen zurück.“ Es werde zwar mehr Geld zur Verfügung gestellt, die Einmalzahlung biete Städten aber keine Planungssicherheit. „Daher fordern wir erneut vom Land eine Vollkostenerstattung für die geleisteten Lebensunterhaltungs- und Unterkunftskosten“, teilte Langner in Mainz mit.

© dpa-infocom, dpa:230511-99-649629/3

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