Migration:EU-Strafmaßnahmen gegen Äthiopien

Wegen unzureichender Kooperation in Migrationsfragen verhängt die EU Strafmaßnahmen gegen Äthiopien. Wie die Vertretung der 27 EU-Mitgliedstaaten am Montag in Brüssel mitteilte, gelten künftig schärfere Regeln für die Vergabe von Visa an Menschen aus dem ostafrikanischen Staat. So ist es Behörden nicht mehr erlaubt, Visa für mehrmalige Reisen auszustellen und Diplomaten die Visagebühren zu erlassen. Zudem wird unter anderem auch die Standardbearbeitungszeit für Visa von 15 auf 45 Kalendertage erhöht. Hintergrund der Entscheidung ist eine Analyse der Europäischen Kommission. Sie war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zusammenarbeit Äthiopiens bei der Rückübernahme seiner Staatsangehörigen, die sich illegal in der EU aufhalten, unzureichend ist. Die äthiopischen Behörden reagieren demnach nicht auf Rückübernahmeersuchen und es gibt Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Notfallreisedokumenten oder der Organisation von Rückführungen von Migranten ohne Aufenthaltsrecht. Nach Zahlen, die vom Innenministerium in Sachsen-Anhalt veröffentlicht wurden, waren in Deutschland Ende Februar 1778 Menschen aus Äthiopien ausreisepflichtig. Das Ministerium kritisiert, dass Rückführungen von Personen ohne Pass nach Äthiopien quasi unmöglich seien. Als Ursache dafür, dass Äthiopier ihre Heimat verlassen, gelten Konflikte, aber auch Dürren und Überschwemmungen. Nach Zahlen der Vereinten Nationen waren zuletzt mehr als vier Millionen Menschen innerhalb des Landes auf der Flucht. In Teilen der Regionen Afar, Amhara und Tigray sind laut UN viele Menschen deutlich unterernährt. Felder, Wasserversorgung, Kliniken und Schulen seien durch jahrelange Konflikte zerstört worden, hieß es zuletzt. Die EU-Strafmaßnahmen gegen Äthiopien gelten auf unbestimmte Zeit. Eine Rücknahme ist den Angaben zufolge möglich, wenn die Kommission Fortschritte feststellt.

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