Migration:Duldungen: Wenn halbjährlich die Abschiebung droht

Berlin (dpa) - Die Bilder der Geste gingen um die Welt: Im Juli 2015 streichelte Angela Merkel bei einem Treffen mit Schülern das weinende Mädchen Reem. Die staatenlose Palästinenserin wurde damit für kurze Zeit zur wohl bekanntesten geduldeten Ausländerin in Deutschland.

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Berlin (dpa) - Die Bilder der Geste gingen um die Welt: Im Juli 2015 streichelte Angela Merkel bei einem Treffen mit Schülern das weinende Mädchen Reem. Die staatenlose Palästinenserin wurde damit für kurze Zeit zur wohl bekanntesten geduldeten Ausländerin in Deutschland.

In der Bundesrepublik lebten im vergangenen November 151 175 Ausländer mit einer solchen Duldung. Ende 2014 waren es noch knapp 113 000. Gemeinsam ist allen, dass sie eigentlich ausreisen oder abgeschoben werden müssten. Sie bekommen kein Asyl und dürften deshalb nicht in Deutschland leben, werden aber geduldet.

Eine Abschiebung ist nämlich zum Beispiel dann verboten, wenn dem Betroffenen im Heimatland Verfolgung, Folter oder die Todesstrafe drohen. Eine schwere Krankheit spricht ebenfalls dagegen. Mitunter weigern sich auch Herkunftsländer, jemanden wieder aufzunehmen - etwa, wenn bestimmte Dokumente fehlen.

Aus diesen Gründen wird die Duldung oft im Abstand von einigen Monaten immer wieder erneuert. Frühestens nach 18 Monaten, manchmal erst nach acht Jahren, können die Betroffenen dann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

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