1871 ließ Bismarck einen Paragraphen ins Strafgesetz schreiben, der es katholischen Geistlichen bei Androhung von Gefängnis verbot, von der Kanzel staatliche Angelegenheiten kritisch zu erörtern: den Kanzelparagraphen.
138 Jahre später formulieren die katholischen Bischöfe mit ihrer Kritik an Angela Merkel einen Kanzlerparagraphen, der es der Kanzlerin untersagen will, kirchliche Angelegenheiten kritisch zu erörtern. Abgeordnete der Union formulieren dabei kräftig mit.
Merkel hat Papst Benedikt aufgefordert, das Verhältnis seiner Kirche zum Judentum zu klären. Die Bischöfe, auch diejenigen, die zuvor selbst den Papst kritisiert hatten, bewerten das als Unverfrorenheit; Politiker der CDU/CSU treten den Bischöfen bei; sie füchten die Unruhe ihrer Wähler.
Sie tun also so, als habe sich Merkel der Majestätsbeleidigung schuldig gemacht. Das mag einem Traditions-Katholiken, für den der Papst allzeit Stellvertreter Gottes auf Erden ist, so erscheinen.
Merkel hat sich aber nicht in Angelegenheiten des Jenseits eingemischt, sondern ihre Pflicht im Diesseits getan: Die päpstliche Rehabilitierung eines Holocaust-Leugners war eine politische Angelegenheit.
Die Kanzlerin hat darauf reagiert, wie reagiert werden musste. So wie es der Kirche unbenommen ist, die Politik des Staats zu kritisieren, ist es dem Staat unbenommen, die Politik des Vatikans zu kritisieren. Es gibt kein Zurückhaltungsgebot. Es gibt sogar ein Zurückhaltungsverbot, wenn es, wie bei Bischof Williamson, um die Leugnung des Holocaust geht.
Merkel darf sich auf Papst Bonifatius VII. berufen; von ihm stammt der Satz: Wer schweigt, stimmt zu. Diesen Eindruck durfte sie nicht erwecken.