Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern haben am Sonntag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht abgegeben. Sie wenden sich nach eigenen Angaben nicht gegen die Impfungen an sich, sondern gegen den Zwang, der eine selbstbestimmte Entscheidung auf Basis "sachgerechter, unabhängiger und neutraler Informationen" nicht mehr zulasse. "Wir sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt", sagte Stephan Rixen, einer ihrer Verfahrensbevollmächtigten. Zum stärkeren Schutz vor ansteckenden Masern gilt seit diesem Sonntag Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind.
Masern:Klage gegen Impfpflicht
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