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Für Menschen aus Corona-Hotspots gilt in den meisten Bundesländern ein Beherbergunsverbot - außer sie können einen negativen Corona-Test vorweisen. Doch wenn es zutreffe, dass das Reisen nicht maßgeblich zum Infektionsgeschehen beitrage, dann seien die Regeln juristisch nicht haltbar, kommentiert SZ-Autor Wolfgang Janisch - und die (Reise-)Freiheit komme zuerst.
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