Wieder einmal geht es um die seit dem Frühjahr stets in neuem Gewand daherkommende Frage: Welche Maßnahmen sind verhältnismäßig im Kampf gegen die Pandemie? Was ist den Menschen zumutbar, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen?
Diesmal ist es der Streit um Beherbergungsverbote, die von maßgeblichen Stimmen als wenig wirksam kritisiert werden. Ein lästiger Konflikt? Vielleicht ließe sich der Disput konstruktiv nutzen, sozusagen als Generalprobe für eine präzise Abwägung der Güter, um die es hier geht.
Herbst und Winter werden vermutlich noch viele Beschränkungen bringen. Und es ist eine gute Gelegenheit, sich den Ausgangspunkt der Abwägung vor Augen zu führen: Jedes Beherbergungsverbot, jede Sperrstunde, jedes abgesagte Konzert ist eine Einschränkung von grundrechtlich garantierter Freiheit.
Coronavirus-Newsblog für Bayern:München überschreitet erneut Corona-Warnstufe
In der Landeshauptstadt liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 50,6. Auch anderswo steigen die Zahlen rasch. Das Gymnasium Schrobenhausen wird geschlossen.
Und diese Freiheit ist eben nicht die weiche Knetmasse, die sich jedem noch so wenig fundierten und unplausiblen Konzept zur Pandemiebekämpfung anpasst. Die Reihenfolge ist vielmehr umgekehrt. Die Freizügigkeit der Reisenden, die Grundrechte der Hoteliers, die Rechte der Bürger - all dies ist das Alpha und Omega unserer Rechtsordnung. Nicht die Freiheit muss sich rechtfertigen, sondern deren Einschränkung.
Da private Feiern derzeit der Haupttreiber der Pandemie sind, mag eine nächtliche Beschränkung des Alkoholausschanks sinnvoll sein. Für die Beherbergungsverbote sieht es in dieser Hinsicht nicht so gut aus. Sie folgen offenbar einem Entschleunigungsreflex, wie man ihn in diesem Jahr der Pandemie schon häufig beobachten konnte. Weil das Virus mit den Menschen reist, ist es besser, sie bleiben zu Hause - so geht das Argument.
Dieser Ansatz war schon zu Beginn der Krise nicht immer schlüssig, man denke an das sinnfreie Verbot, aus dem dicht besiedelten Hamburg in die bezüglich Corona vorteilhafte Nebenwohnung auf dem Land zu fahren. Arbeitnehmer nun zwischen Berlin und Brandenburg pendeln zu lassen, aber das Übernachten zu unterbinden, wirkt nicht durchdachter.
Für die Beherbergungsverbote gilt daher: Wenn es zutrifft, dass das Reisen nicht maßgeblich zum Infektionsgeschehen beiträgt, dann sind die Regeln juristisch nicht haltbar. Das ist zuerst eine Frage an die Epidemiologen, aber es ist auch eine Abwägung für Politik und Justiz.
Die Gefahr liegt derzeit im Kontrollverlust
Und dabei trifft man auf Grundrechte der Hoteliers, die in den letzten Monaten an Gewicht gewonnen haben - weil es nach dem gerade so überstandenen Lockdown nun für viele um die Existenz geht. Die Gerichte sollten daher den Mut aufbringen, Verbote zu kippen, wo sie auf schwachen Beinen stehen. Den Mut, der ihnen zu Beginn der Krise bisweilen fehlte.
Es ist ohne Frage wichtig, bei jeder Maßnahme nicht nur an heute zu denken, sondern auch an übermorgen. Die Gefahr liegt derzeit im Kontrollverlust, der einträte, wenn die Gesundheitsämter die Infektionsketten nicht mehr nachverfolgen könnten. Es ist also zwingend, vorausschauend zu handeln.
Mag sein, dass man in ein paar Wochen doch die Reisetätigkeit herunterbremsen muss - wenn statistisch nicht in jedem zweiten Zug, sondern in jedem zweiten Waggon ein Infizierter sitzt. Aber auch dann muss jedes Verbot strikt am Nutzen zur Eindämmung der Pandemie gemessen werden. Denn Pauschalverbote untergraben das wichtigste Element im Kampf gegen Corona - die Akzeptanz der Regeln.