Kommunen:Landtag ändert Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns

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Während der Corona-Pandemie wurde per Ausnahmeregelung erlaubt, dass etwa Gemeinderäte auch per Videokonferenz zusammenkommen konnten. Das ist für Kommunalvertretungen nun immer möglich.

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Schwerin (dpa/mv) - Unmittelbar vor den Kommunalwahlen Anfang Juni hat der Landtag in Schwerin die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns geändert, in der die Grundsätze für die Arbeit von Gemeinde-, Stadt- und Kreisvertretungen verankert sind. Nach erneut lebhafter Debatte wurde die Neufassung am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD und Linke beschlossen.

Damit können die Vertretungen nunmehr auch unabhängig von besonderen Ausnahmesituationen wie etwa einer Pandemie Sitzungen mittels Videoschalten hybrid durchführen. Gleiches gilt für Ausschusssitzungen. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Ehrenamt verbessert werden. Die Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohner werden ausgeweitet, indem Gemeinderäte und Kreistage mehr Beiräte bilden und diesen auch Rede- und Antragsrechte zubilligen können.

Die bislang gültige Altersbegrenzung für Kandidaten bei der Wahl oder Wiederwahl hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte wurde aus der Kommunalverfassung gestrichen. Bislang durften die Kandidaten bei Erstwahl nicht älter als 60 und bei erneuter Kandidatur nicht älter als 63 Jahre sein.

Somit könne gleich mit Beginn der neuen Legislaturperiode in den Kommunen und Kreisen nach den neuen Regeln gearbeitet werden, hob Innenminister Christian Pegel (SPD) hervor. Nach seinen Angaben sind landesweit mehr als 10.000 Menschen ehrenamtlich in Kommunalvertretungen tätig. Grüne, CDU und FDP enthielten sich in der Abstimmung, die AfD stimmte gegen das Gesetz.

Nach massiven Protesten zogen die Koalitionsfraktionen überraschend eine zunächst geplante Änderung zur Ruhestandsregelung für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte zurück. Die geplante Absenkung der Altersgrenze von 45 auf 40 Jahre findet somit nicht statt. Doch wurde die Landesregierung aufgefordert, sich Gedanken darüber zu machen, wie Amtsträger abgesichert werden können, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden.

In der abschließenden Debatte hatten Redner der Opposition ihre Forderungen nach Änderungen an der Gesetzesvorlage erneuert, fanden für ihre umfangreichen Anträge dazu aber keine Mehrheiten. So beklagte die FDP, dass die Mindestfraktionsgrößen in den großen Städten nicht von vier auf zwei Personen reduziert wurde. Kleine Parteien und Initiativen würden so von benachteiligt, beklagte der FDP-Abgeordnete David Wulff.

Grünen-Fraktionschefin Constanze Oehlrich kritisierte eine nach ihrer Meinung unzureichende Berücksichtigung von Klimazielen in der Kommunalverfassung. Die Koalition habe somit die Chance verpasst, einen wichtigen Baustein zu setzen für die Eindämmung des Klimawandels. Redner von SPD und Linke verwiesen ihrerseits darauf, dass die neue Kommunalverfassung in enger Abstimmung mit den Kommunalverbänden entstanden sei.

© dpa-infocom, dpa:240424-99-791724/2

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