Landesparlament:Keine „Rasse“ mehr in der Saar-Verfassung

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Der Begriff „Rasse“ verschwindet aus der Verfassung des Saarlandes. Stattdessen gibt es einen Schutz vor „rassistischen Gründen“ einer Benachteiligung. Und zwei weitere neue Punkte.

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Die Verfassung des Saarlandes kennt künftig keine „Rasse“ mehr. Dies sieht eine von insgesamt drei Verfassungsänderungen vor, die das Landesparlament am Mittwoch in erster Lesung auf den Weg gebracht hat. Mit den beiden anderen Änderungen werden die Nachhaltigkeit und die Förderung des Ehrenamtes zu Staatszielen erklärt. Die Änderungen wurden mit der Mehrheit der regierenden SPD und der oppositionellen CDU an den Verfassungsausschuss überwiesen. An der späteren Zustimmung besteht kein Zweifel.

„Diese Idee der Menschenrassen ist Unsinn, sie ist fachlich falsch. Sie findet sich aber trotzdem hartnäckig in rassistischen Theorien und leider auch in den Köpfen von viel zu vielen Menschen“, sagte die Abgeordnete Kira Braun (SPD). „Wir gehen heute einen wichtigen, aber auch einen überfälligen Schritt, um unsere Verfassung auf die Höhe der Zeit zu bringen.“

Der Abgeordnete Roland Theis (CDU) sagte, die Idee, Menschen in Kategorien einteilen zu können und die Zuschreibung unterschiedlicher Wertigkeiten sei gefährlich: „Sie tötet und sie hat viel Leid und Unheil nicht nur in unserem Land gebracht.“

Bisher besagt Artikel 12 der Verfassung unter anderem, dass niemand wegen „seiner Rasse“ benachteiligt oder bevorzugt werden dürfe. Künftig soll der entsprechende Satz lauten: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Der Vorsitzende der dreiköpfigen AfD-Fraktion, Josef Dörr, begründete die Ablehnung der Verfassungsänderung unter anderem so: „Wie kann man rassistische Gründe haben, wenn es gar keine Rasse gibt?“

Dazu sagte Theis: „Die Abwertung von Menschen aufgrund sogenannter rassischer Merkmale gibt es auch in unserer Gesellschaft. Rassismus ist leider eine Realität im Deutschland des Jahres 2023.“ Er wies auch darauf hin, dass der Begriff der „Rasse“ ursprünglich als Absage an die Rassenideologie des Nationalsozialismus in die Verfassung aufgenommen worden sei.

Außerdem soll in Artikel 19 der Verfassung der Satz „Die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit genießt die Förderung des Staates“ eingefügt werden. Das ehrenamtliche Engagement der Bürger sei gerade im Saarland besonders wichtig. Durch eine Änderung von Artikel 59a der Verfassung wird eingefügt, es gehöre „zu den Aufgaben des Staates, nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu handeln, um die Interessen künftiger Generationen zu fahren“.

© dpa-infocom, dpa:230711-99-366593/4

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